In der Erklärung der Generaldirektion Gesundheit (DGS) heißt es, dass diese Personen zu jedem in Betrieb befindlichen Impfzentrum gehen und die Auffrischung erhalten können, solange sie "die Zulassungskriterien erfüllen".
In Bezug auf die Kriterien stellt die DGS fest, dass "die für diese zweite Dosis in Frage kommende Bevölkerung mindestens vier Monate seit der letzten Dosis oder nach einer Diagnose" von Covid-19 vergangen sein muss.
Für Bürger, die alle zuvor zur Verfügung gestellten Dosen erhalten haben, ist dies die vierte Impfung.