"Unter Berücksichtigung aller geltenden Maßnahmen beträgt die Steuerermäßigung 32,8 Cent pro Liter Diesel und 34 Cent pro Liter Benzin", heißt es in einer Erklärung des Ministeriums.
Im Vergleich zur ersten Aprilhälfte wird der Gesamtnachlass bei der Steuerbelastung angesichts der Entwicklung der Kraftstoffpreise in den letzten Wochen für Benzin beibehalten und für Diesel leicht gesenkt, so das Ministerium.
Die Maßnahmen zur Abmilderung des Anstiegs der Kraftstoffpreise, die in der zweiten Aprilhälfte in Kraft bleiben, sind der Mechanismus, der auf den ISP anwendbar ist, der einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 23 % auf 13 % entspricht, und der Ausgleichsmechanismus über eine Senkung des ISP aus zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen, die sich aus Änderungen der Kraftstoffpreise ergeben, zusätzlich zur Aussetzung der Aktualisierung der Kohlenstoffsteuer.
Das Ministerium fügt hinzu, dass es im Rahmen der Maßnahmen zur Unterstützung des Agrarsektors die Senkung der Besteuerung von Agrardiesel um 6 Cent beibehält.