Die Nationale Seefahrtsbehörde (AMN) hat die Verwendung von Lautsprechern oder anderen tragbaren Tongeräten, die andere Menschen stören, an den Stränden in ihrem Zuständigkeitsbereich verboten.
In dem Dokument ist zu lesen, dass die "Verwendung von Beschallungsanlagen und die Entwicklung von lärmerzeugenden Aktivitäten, die im Sinne des Gesetzes Störungen verursachen können", verboten sind.
Wenn sich jemand durch den Lärm eines Lautsprechers oder eines ähnlichen Geräts gestört fühlt, sollte er sich an die zuständigen Behörden wenden, damit diese die Tätigkeit einstellen. In dem Dokument heißt es: "Die Überwachung obliegt den örtlichen Stellen der Nationalen Seeschifffahrtsbehörde und den für die Angelegenheit oder den Zuständigkeitsbereich zuständigen Polizei- oder Verwaltungsbehörden".
Die Geldstrafen können "zwischen 200 und 4.000 € für Einzelpersonen und zwischen 2.000 und 36.000 € für Unternehmen variieren, wie im Gesetz 50/2006, das am 29. August veröffentlicht wurde, festgelegt ist, nicht zu vergessen die Möglichkeit zusätzlicher Strafen - wie die Beschlagnahmung des Objekts, das zur Begehung der Straftat verwendet wurde".