In den heute auf der Infarmed-Website verfügbaren Informationen erklärt Infarmed, dass die Entscheidung auf eine Beschwerde zurückgeht, die im Zusammenhang mit den CBD-Cremes Cannabiron der Firma Dietmed und Good Cannabis von Vitaceutics eingegangen ist.
Die Nationale Behörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte erinnert an das Rundschreiben von 2022 über die Verwendung von Cannabis und seinen Derivaten in kosmetischen Produkten.
Sie erklärt auch, dass die fraglichen Cremes Cannabidiol in ihrer Zusammensetzung enthalten, das durch Extrakte oder Tinkturen aus Cannabis oder dessen Harz gewonnen wird und in der Zusammensetzung von kosmetischen Mitteln nicht zulässig ist.
"Unternehmen, die über diese Produkte verfügen, sollten sie nicht zur Verfügung stellen" und Verbraucher, die diese Produkte besitzen, "sollten sie nicht verwenden", empfiehlt Infarmed.