Nach Angaben von Lusa sind Minderjährige, die zumindest die Erstimpfung gegen Covid-19 erhalten haben, nach den neuen Vorschriften der Europäischen Kommission von der neunmonatigen Gültigkeitsdauer des europäischen digitalen Zertifikats ausgenommen.
Nach den neuen Vorschriften unterliegen nur die digitalen Covid-Zertifikate aus der Europäischen Union (EU) von Personen über 18 Jahren einer Gültigkeitsdauer von 270 Tagen (neun Monaten) nach Verabreichung der letzten Dosis der Erstimpfung.
Für den Johnson&Johnson-Impfstoff bedeutet dies 270 Tage nach der ersten und einzigen Injektion. Bei einem Zweifach-Impfstoff sind es 270 Tage nach der zweiten Injektion.
Gelockerte Regeln
Diese Lockerung der Vorschriften ist darauf zurückzuführen, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten eine verstärkte Impfung für Minderjährige empfehlen. Die Ausnahmeregelung muss von jedem Mitgliedstaat bis zum 6. April angewandt werden, indem die Anwendungen zur Überprüfung der Gültigkeit der Bescheinigungen angepasst werden.
Das digitale EU-Covid-Zertifikat ist ein digitaler Nachweis, dass eine Person gegen die Krankheit geimpft ist, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von Covid-19 genesen ist.