Um jedoch eine internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden, ziehen die Steuerbehörden die im Ausland gezahlten Beträge ab, wie die Bundessteuerbehörde(AT) in Form einer Reihe von Fragen und Antworten und mehrere von ECO befragte Steuerexperten erklären.
"Das Gesetz sieht vor, dass alle Einkünfte, die sowohl im Inland als auch im Ausland erzielt werden, in Portugal angegeben werden müssen", so AT. In Bezug auf Einkünfte aus dem Ausland, sei es aus Gehältern, Renten, Mieten oder Dividenden von Konten im Ausland, erklärt die Steuerbehörde, dass der Steuerpflichtige "Anhang J beifügen muss, der Folgendes angibt
- Bruttoeinkünfte, d.h. ohne die im Ausland gezahlten Steuern;
- die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die gegebenenfalls auf die erzielten und erklärten Einkünfte erhoben wurden:
- jede im Land der Einkommensquelle gezahlte Steuer, die bei der endgültigen Berechnung der Steuer in Portugal gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen als Steuergutschrift für die internationale Doppelbesteuerung berücksichtigt wird. Auf diese Weise werden Sie für dasselbe Einkommen nicht doppelt besteuert.
Um eine internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden, weist der Steuerexperte Ricardo Reis von Deloitte darauf hin, dass es möglich ist, die im Ausland gezahlte Steuer unter Einhaltung der geltenden Grenzen von der abzuführenden Steuerschuld abzuziehen". Francisco Furtado von Broseta nennt ein Beispiel: "Ein in Portugal ansässiger Steuerzahler, der eine in Frankreich vermietete Immobilie besitzt, wird in beiden Staaten besteuert. Portugal gewährt ihm jedoch eine Steuergutschrift für den in Frankreich gezahlten Steuerbetrag oder für den Betrag, der in Portugal zu zahlen wäre, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.