Die neue Plattform zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen in Portugal für Bürger der Gemeinschaft portugiesischsprachiger Länder (CPLP) im Rahmen des Mobilitätsabkommens zwischen den Mitgliedstaaten der Organisation wurde von der Ausländer- und Grenzbehörde (SEF) im Rahmen einer Zeremonie im Ministerium für innere Verwaltung vorgestellt.
Zusätzlich zu den CPLP-Einwanderern, deren Verfahren bei der SEF bis Dezember 2022 anhängig sind, können Bürger mit CPLP-Visa, die von portugiesischen Konsulaten nach dem 31. Oktober 2022 ausgestellt wurden, auch eine Aufenthaltsgenehmigung "vollautomatisch und 'online'" erhalten, erklärte der nationale Direktor der SEF.
Fernando Silva wies darauf hin, dass diese Maßnahme eine "maximale Reichweite von 150.000 Bürgern" habe, was den bis Dezember 2022 bei der SEF ausgestellten Visa und Interessensbekundungen entspreche, aber auch eine geringere Zahl bedeuten könne, da viele von ihnen Portugal bereits verlassen haben könnten.
Derselbe Beamte erklärte, dass diese Bürger ab Montag über die Websites SEF und ePortugal.gov auf das "CPLP-Portal" zugreifen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können.
Der Direktor betonte, dass diese Aufenthaltsgenehmigungen "ausschließlich online" erteilt werden, ohne dass irgendeine andere Art von Interaktion mit dem Dienst oder eine physische Reise zu einem Dienstpunkt erforderlich ist.
Im Falle von Minderjährigen, die am Legalisierungsverfahren beteiligt sind, ist es jedoch erforderlich, "anschließend eine SEF-Dienststelle aufzusuchen".
Demselben Beamten zufolge wird die Aufenthaltsgenehmigung für CPLP-Einwanderer 15 Euro kosten, und die Verfügbarkeit dieses Dokuments in einem elektronischen Modell wird "in der Regel 72 Stunden" dauern.
Fernando Silva fügte hinzu, dass dieses Verfahren in einer zweiten Phase auf CPLP-Bürger ausgeweitet wird, die sich in Portugal aufhalten und noch keine Aufenthaltsgenehmigung bei der SEF beantragt haben oder dies nach Januar 2023 getan haben.
Der SEF-Direktor sagte auch, dass das "CPLP-Portal" für die Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen in naher Zukunft nur noch auf der Website ePortugal.gov verfügbar sein wird.