Das DGRM-Diplom, das heute in Kraft getreten ist, legt fest, dass für Schiffe mit einer Länge über alles von bis zu neun Metern die Grenze bei 2.250 kg (100 Körbe) liegt.

Für Schiffe mit einer Länge von mehr als neun Metern und weniger als 16 Metern beträgt die Grenze 3.938 kg (175 Körbe).

Für Schiffe mit einer Gesamtlänge von mehr als 16 Metern wurde die Grenze auf 5.652 kg (250 Körbe) festgelegt.

Am 28. April legte die Staatssekretärin für Fischerei, Teresa Coelho, in einem Erlass die Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Sardinenfang fest und wies darauf hin, dass die DGRM die Tageshöchstmengen ändern kann.

Die Sardinenfischerei wurde am 2. Mai wiedereröffnet.