Die Europäische Union (EU) hat sich mit der lokalen Beherbergungsbranche befasst und bekannt gegeben, dass der EU-Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung erzielt haben, die mehr Transparenz bei der kurzfristigen touristischen Vermietung schaffen soll. Es handelt sich um einen Entwurf für eine Verordnung über die Erhebung und Weitergabe von Daten im Zusammenhang mit dieser Art von Dienstleistungen.
Die neue Verordnung sollte 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein, wobei die vorläufige Einigung noch von den beiden Institutionen gebilligt und formell angenommen werden muss, so der EU-Rat in einer Erklärung.
"Die Einigung kommt allen zugute. Die neue Verordnung schafft einheitliche und einfache Informationsregeln für Plattformen und erleichtert die Registrierungsverfahren für Gastgeber. Mehr Transparenz wird das Vertrauen der Touristen stärken und den Behörden helfen, eine bessere Tourismuspolitik zu entwickeln, um soziale und ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig illegale Aktivitäten zu kontrollieren", so Rosana Morillo Rodriguez, Interimsstaatssekretärin für Tourismus in Spanien.
Dem EU-Rat zufolge besteht das Hauptziel der Vereinbarung und folglich auch der vorgeschlagenen Verordnung darin, die Transparenz in diesem Sektor zu erhöhen und den Behörden bei der Regulierung zu helfen.
Obwohl die AL "sowohl für die Gastgeber als auch für die Touristen Vorteile bietet", könnte diese Vereinbarung "für einige lokale Gemeinden, die beispielsweise mit einem Mangel an erschwinglichen Wohnungen zu kämpfen haben, Anlass zur Sorge sein", heißt es in dem Dokument. Dies ist im Übrigen ein Thema, das in Portugal für viel Wirbel gesorgt hat, da das Programm Mais Habitação, das seit dem 7. Oktober in Kraft ist, neue Regeln für den Sektor festlegt - neue Lizenzen werden in Küstengemeinden bis 2030 eingefroren.
Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die Plattformen den Behörden monatlich Daten über ihre Aktivitäten übermitteln müssen und dass kleine und kleinste Online-Kurzzeitvermietungsplattformen ihre Aktivitäten vierteljährlich übermitteln müssen.