In einer Erklärung der Gemeinde heißt es: "In einer Gemeinde, in der der Tourismus eine grundlegende Rolle in der Wirtschaft spielt und in der die wachsende touristische Nachfrage zu einem erhöhten Druck auf die Ausstattung, die kommunalen Infrastrukturen und den städtischen und natürlichen Raum geführt hat, stellt diese Steuer eine neue Finanzierungsquelle dar, die in einer komplementären Logik die Verbesserung der öffentlichen und privaten Anlagen der Gemeinde, die Bereitstellung von öffentlichen Informations- und Unterstützungsdiensten für Touristen sowie von Kultur- und Freizeitangeboten in der Stadt ermöglichen wird."
Die Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde, die touristische Hotspots wie Praia do Carvoeiro, Ferragudo und Porches beherbergt, beträgt in der Nebensaison (zwischen dem 1. November und dem 31. März) 1 € pro Nacht und in der Hochsaison (zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober) 2 € pro Nacht für maximal sieben aufeinanderfolgende Nächte für alle Gäste ab 13 (dreizehn) Jahren.
Die Steuer gilt für Übernachtungen in Fremdenverkehrsbetrieben und lokalen Beherbergungsbetrieben wie Hotels (Hotels, Gasthöfe, Apartmenthotels), Feriendörfern, Ferienwohnungen, Fremdenverkehrskomplexen (Resorts), Unternehmen des Residenzialtourismus, Unternehmen des Landtourismus, Camping- und Caravaningparks sowie lokalen Beherbergungsbetrieben (Häuser, Wohnungen, Unterkünfte, einschließlich Herbergen).
Von der Steuer befreit sind Gäste bis einschließlich 12 (zwölf) Jahren; Gäste mit Behinderungen, die zu mindestens 60 % behindert sind; in- und ausländische Studenten, die an der Universität der Algarve studieren und zu Beginn eines jeden akademischen Jahres Ferienanlagen und lokale Beherbergungsbetriebe für maximal 60 (sechzig) aufeinanderfolgende Tage nutzen; Gäste, deren Aufenthalt durch eine ärztliche Behandlung begründet ist, die sich auf eine Begleitperson erstreckt; und Gäste, deren Aufenthalt Gegenstand eines nachgewiesenen Angebots eines Tourismusunternehmens oder lokalen Beherbergungsbetriebs ist.
Die Gebühr wird von den Fremdenverkehrsbetrieben über eine von der Gemeinde zu diesem Zweck eingerichtete elektronische Plattform eingezogen und anschließend an die Gemeinde Lagoa abgeführt.
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