Die Frist für die Zahlung der letzten Rate, auch für diejenigen, deren zu zahlender Betrag über 100 Euro und unter 500 Euro liegt (in diesem Fall die zweite Rate), endet am 30. November.
Wann wird das IMI gezahlt?
Das IMI wird im Mai auf einmal gezahlt, wenn der Betrag unter 100 Euro liegt. Liegt der Betrag zwischen 100 und 500 Euro, kann er auf zwei Raten aufgeteilt werden, die im Mai und im November gezahlt werden. Liegt der Betrag über 500 Euro, wird er in drei Raten aufgeteilt, die im Mai, August und November zu zahlen sind.
Die Steuer wird auf den steuerpflichtigen Wert (VPT) der Immobilien erhoben, mit einem einheitlichen Satz von 0,8 % für ländliche Immobilien (Grundstücke) und einem Satz zwischen 0,3 % und 0,45 % für städtische Immobilien (Gebäude und Bauland).
Das KAG wird von der Steuerbehörde berechnet und erhoben, aber die lokalen Behörden entscheiden jedes Jahr, welchen Satz sie in ihrer Gemeinde innerhalb der oben genannten Spannen anwenden wollen. Sie sind auch für die Entscheidung zuständig, ob sie sich der IMI-Familiensteuer anschließen, einem Mechanismus, der ansässigen Familien eine Ermäßigung gewährt, oder ob sie erhöhte Sätze auf leerstehende oder zerstörte Immobilien anwenden.