"Mit dieser Verordnung werden die für das Jahr 2024 geltenden Werte beibehalten, die wiederum mit denen des Jahres 2023 übereinstimmen", heißt es in der von der Staatssekretärin für Steuerangelegenheiten, Cláudia Reis Duarte, unterzeichneten und im Amtsblatt veröffentlichten Urkunde.

Es handelt sich um den durchschnittlichen Gebäudewert pro Quadratmeter, der im Jahr 2023 auf 532 € plus 25 % festgelegt wurde, wie im kommunalen Grundsteuergesetz (CIMI) definiert, was den oben erwähnten Betrag von 665 € ergibt.

Der Quadratmeterpreis eines Gebäudes ist eines der Elemente, die die Berechnungsformel für das Bewertungssystem der städtischen Immobilien und folglich für die Bestimmung des steuerpflichtigen Marktwerts (VTP) bilden, auf den der IPTU-Satz erhoben wird.

Obwohl dieser Preis eines der Elemente ist, die zur Bestimmung des VKP von Immobilien beitragen, wird er nicht automatisch angewandt, sondern nur bei Neubauten oder bei Immobilien, die verändert oder umgebaut werden, oder nach einer Neubewertung berücksichtigt.

Der Quadratmeterpreis für den Basiswert der errichteten Gebäude wurde in den Jahren 2003 und 2004 auf 600 Euro festgesetzt, stieg 2005 auf 612,5 Euro und 2006 auf 615 Euro - ein Wert, auf dem er bis 2008 blieb.

Im Jahr 2009 sank er aufgrund der bereits spürbaren Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf 609 Euro. Ein Jahr später verzeichnete er einen erneuten Rückgang auf 603 Euro, ein Niveau, auf dem er bis 2018 eingefroren blieb, nachdem er 2019 auf 615 Euro gestiegen war, ein Wert, der bis 2021 Bestand hatte. Im Jahr 2022 stieg er auf 640 Euro und im folgenden Jahr auf 665 Euro.