Das Rathaus beabsichtigt, das Tragen von "Bikinis, Trikinis, Badeanzügen und ähnlichen Gegenständen, Badehosen und Unterwäsche" auf öffentlichen Straßen, Terrassen und in Einrichtungen, die auf die Straße blicken, zu verbieten, wobei die Geldstrafe bei 300 Euro beginnt und bis zu 1.500 Euro betragen kann. Ausgenommen sind Strände, deren Parkplätze und Hotels.


Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Verbote umfassen auch den Konsum alkoholischer Getränke auf der Straße, Nacktheit oder die Zurschaustellung der Geschlechtsorgane - die Bußgelder liegen zwischen 500 und 1 800 Euro -, die Simulation sexueller Handlungen, Schlafen, Spucken, Urinieren oder Stuhlgang auf der Straße. Nacktheit oder sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen zwischen eintausend und viertausend Euro geahndet werden. In anderen Fällen können Bußgelder zwischen 500 und 2.500 Euro verhängt werden. Auch Lärm in Wohngebieten und das Abstellen von Einkaufswagen auf der Straße sollen geahndet werden.