Nach Angaben von Noticias ao Minuto gilt die Vorschrift unabhängig vom Alter des Tieres, und bei Nichteinhaltung der Vorschriften beträgt die Geldstrafe "zwischen 50 € und einem Höchstbetrag von 44.890 €".
Das Gesetz besagt auch, dass "Hunde, die vor dem 1. Juli 2008 geboren wurden gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 313/2003 innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Gesetzesverordnung gekennzeichnet und im SIAC [Informationssystem für Haustiere] registriert werden müssen".
"Katzen und Frettchen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzesdekrets geboren wurden, müssen innerhalb von 36 Monaten [Frist endet heute] nach Inkrafttreten dieses Gesetzesdekrets gechipt und im SIAC registriert werden".
Um einen Mikrochip zur Identifizierung anzubringen, muss der Halter des Tieres zu einem Veterinärzentrum oder einem städtischen Tierarzt gehen.