"Es ist dringend notwendig, eine Abgabe mit ökologischem Charakter zu schaffen und anzuwenden, um die negativen externen Effekte, die durch maritime Besucher von außerhalb der Region erzeugt werden, zu mildern und zur Entwicklung und Nachhaltigkeit des Reiseziels beizutragen", heißt es in dem regionalen Gesetzesdekret, das heute im DR veröffentlicht wurde.
Die Einführung der Ökosteuer geht auf eine Initiative der PAN zurück, die am 14. Juli von der Regionalversammlung mit den Stimmen von PS, PSD, CDS-PP, BE, PPM, PAN und dem unabhängigen Abgeordneten, einer Gegenstimme von IL und der Enthaltung von Chega angenommen wurde.
In der Entschließung wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, "die Auswirkungen der von Kreuzfahrtschiffen verursachten Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und die Meere zu bekämpfen", und es wird die Auffassung vertreten, dass "die Einführung von Umweltsteuern die Aufrechterhaltung des Qualitätsniveaus des Angebots ermöglicht, ohne dass dies dadurch beeinträchtigt wird, dass das Angebot zugänglicher und integrativer wird".
Die Ökosteuer für den Seeverkehr beträgt drei Euro pro "Passagier, der von einem Kreuzfahrtschiff mit Zwischenstopp an den Terminals" des Archipels aussteigt, und wird "am 1. Januar 2025 in Kraft treten".
Wenn ein Passagier an mehr als einem regionalen Terminal aussteigt, wird "nur die erste Ausschiffung berechnet".
Passagiere (und eine Begleitperson), die aus Gründen einer "dringenden medizinischen Behandlung" reisen, Passagiere, die "obdachlos oder vertrieben" sind oder die aus "technischen oder meteorologischen Gründen" aussteigen, sind von der Gebühr befreit.
"Behinderte Personen" und Besatzungsmitglieder sind ebenfalls von der Gebühr befreit.