Der Vorschlag wurde in der letzten Sitzung der Abgeordnetenkammer einstimmig angenommen und wird auch der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

Vor dem Inkrafttreten wird die Regelung der kommunalen Fremdenverkehrsabgabe von Peniche, die einen Wert von einem Euro haben wird, für einen Zeitraum von 30 Tagen zur öffentlichen Konsultation gestellt, so der Vorschlag, zu dem die Agentur Lusa heute Zugang hatte.

In der Präambel des Vorschlags begründet die Kammer von Peniche die Notwendigkeit der Einführung einer Touristensteuer mit dem "signifikanten Anstieg der Besucherzahlen in dieser Gemeinde in den letzten Jahren".

"Die Gemeinde Peniche ist der Ansicht, dass der Grundsatz der gerechten Verteilung der öffentlichen Kosten es erfordert, dass die Betriebskosten, die bei der Erzeugung von Versorgungsleistungen für Touristen, die die Gemeinde besuchen, anfallen, in dem Verhältnis umgelegt werden, in dem sie von diesen Touristen und nicht von der in der Gemeinde ansässigen Bevölkerung profitieren. Auf diese Weise wird es legitim, von den Touristen eine Entschädigung zu verlangen", erklärt die Gemeinde.

Nach Ansicht der Gemeindekammer von Peniche wird die Erhebung einer kommunalen Fremdenverkehrsabgabe es ermöglichen, "die sozialen und ökologischen Auswirkungen auf die Infrastruktur der Gemeinde abzumildern", ohne "die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde im Kontext der Region zu beeinträchtigen".

Konkret wird die kommunale Fremdenverkehrsabgabe von Peniche für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Apartmenthotels), Feriendörfern, Ferienanlagen, lokalen Unterkünften, Tourismusunternehmen sowie Camping- und Wohnwagenparks gelten.