Bis zum 26. Februar müssen die Steuerzahler die Rechnungen aller Haushaltsmitglieder und jede Zuordnung zu einer gewerblichen/beruflichen Tätigkeit einsehen, registrieren und/oder bestätigen.
"Prüfen Sie bis zum 26. Februar Ihre Rechnungen und die Ihrer Angehörigen, um von den Steuerabzügen für 2023 profitieren zu können. Wenn Sie eine gewerbliche und berufliche Tätigkeit ausüben, wirkt sich dies auf die entsprechenden Ausgaben aus."