Laut der vom Strategie- und Planungsbüro(GEP) des Ministeriums für Arbeit, Solidarität und soziale Sicherheit erstellten Zusammenfassung verzeichnete die Gesamtzahl der "Entlassungssituationen" mit Entschädigung (normale Konzession, wie im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen) im März einen Rückgang von 5.154 bearbeiteten Leistungen im Vergleich zum gleichen Monat des Jahres 2024, was einem Rückgang von 47,9% entspricht.

Im Kettenvergleich wurde gegenüber Februar ein leichter Anstieg von 50 "Entlassungs"-Raten festgestellt, was einem Anstieg von 0,9 % entspricht.

Dieser leichte Anstieg erfolgt, nachdem im Februar der erste Rückgang der Zahl der entlassenen Arbeitnehmer seit Oktober 2024 zu verzeichnen war, als dieser Indikator wieder zu steigen begann.

Laut GEP waren 3.494 Personen von der Kurzarbeit betroffen, was einem Rückgang von 43,4% (2.676 weniger bearbeitete Leistungen) gegenüber März 2024 und einem Rückgang von 7,1% (269 Leistungen) gegenüber Februar entspricht.

Im März wurden Entlassungsleistungen für 355 Arbeitgeber bearbeitet, was einem Rückgang von 278 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und einem Anstieg von 23 im Vergleich zum Februar entspricht.