Die Empfehlungen wurden im Abschlussbericht (https://www.icnf.pt/api/file/doc/db8a7fbb541d4bdd) veröffentlicht, in dem die Ergebnisse der Bewertung der erforderlichen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen in den Korkeichen- und Steineichengebieten detailliert aufgeführt sind.
"Es wird empfohlen, dass die Ausgleichsfläche für die Aufforstung und/oder Verdichtung mindestens das Dreifache der betroffenen Fläche beträgt, um im Laufe von 25 Jahren eine Mindestdichte von 80 Bäumen pro Hektar bei Korkeichen und 50 Bäumen pro Hektar bei Steineichen zu gewährleisten, indem für jeden gefällten oder entwurzelten ausgewachsenen Baum mindestens fünf neue Bäume gepflanzt werden", heißt es in einer auf der ICNF-Website veröffentlichten Mitteilung.
Die Gruppe schlägt außerdem vor, "Verbesserungsmaßnahmen in einem Gebiet zu fördern, das mindestens so groß ist wie das betroffene Gebiet, einschließlich Wiederherstellungsinitiativen", und "jeder, der einen Vorschlag unterbreitet, muss nach der Genehmigung des jeweiligen Ausgleichsprojekts eine Bankgarantie vorlegen".
Wie von der Arbeitsgruppe, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, festgehalten, muss sich der Wert der Bankgarantie an den im Plano Orientador de Gestão (POG) vorgesehenen Maßnahmen, den von der Comissão de Acompanhamento para as Operações Florestais (CAOF) erwarteten Referenzkosten und den vom ICNF festgelegten Leitlinien orientieren.
Der Arbeitsgruppe gehörten Vertreter des INCF, des Gabinete do Secretário de Estado da Conservação da Natureza e Florestas, APCOR - Associação Portuguesa da Cortiça, UNAC - União da Floresta Mediterrânica, ZERO - Associação Sistema Terrestre Sustentável und MED - Instituto para a Agricultura, Ambiente e Desenvolvimento an.
"Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört die Einrichtung einer digitalen Plattform auf der ICNF-Website, die allgemein zugänglich ist und Informationen über alle Phasen der Ausgleichsprojekte sowie Informationen über die für eine Aufforstung in Frage kommenden Gebiete und eine Liste der Interventionsgebiete enthält", fügt die Gruppe hinzu.
Eine weitere Empfehlung lautet, "der ICNF zu gestatten, die Überwachung des Erfolgs der durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen über Programmverträge an lokale Beauftragte zu delegieren, was wiederum zu einer rechtzeitigen Überwachung dieser Prozesse beiträgt".
Die Arbeitsgruppe schlug auch die Einsetzung eines Begleitausschusses vor, der die Umsetzung der ermittelten Schlussfolgerungen und Empfehlungen überwachen soll.
Ende des Jahres soll ein neuer Bericht über den Stand der Umsetzung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen vorgelegt werden.