Es handelt sich um eine Änderung der Allgemeinen Verordnung für städtische Gebäude und eine neue Bestimmung in der Rechtsverordnung für Elektromobilität.
Laut Expresso müssen unter Berücksichtigung der neuen "Regeln" alle Gewerbe- und Dienstleistungsgebäude mit mehr als 20 Parkplätzen bis zum 31. Dezember 2024 mindestens zwei Ladestationen für Elektroautos bereitstellen.
Für Gebäude, die bereits gebaut wurden oder für die vor 2023 eine Genehmigung erteilt wurde, erlaubt das Gesetz die Installation einer Ladestation in der Garage des Gebäudes, sofern die Wohnungsverwaltung und der Eigentümer der Fraktion im Falle von Mietwohnungen schriftlich benachrichtigt werden, schreibt die Zeitung.
Der von der Wochenzeitung zitierte Architekt João de Sousa Rodolfo erinnert daran, dass "ab diesem Jahr alle Wohngebäude eine Ladestation für Elektrofahrzeuge pro Stellplatz haben müssen".