Laut dem Bericht 2023 über die Bekämpfung von Steuer- und Zollbetrug und -hinterziehung wurden im vergangenen Jahr 234 Prüfungen bei Steuerzahlern durchgeführt, zusätzlich zu Verfahren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Mehrwertsteuererstattungen und der Kontrolle von Personen mit hohem Vermögen durch den automatischen Informationsaustauschmechanismus mit anderen Ländern, zitiert Executive Digest.
"Infolge der vom Kontrollbereich der UGC durchgeführten Verfahren wurden Korrekturen festgestellt, die sich auf etwa 522 Millionen Euro an potenziell fehlenden Steuern belaufen", heißt es in dem Dokument.
Im Jahr 2022 führte diese Art von Verfahren zur Aufdeckung und Korrektur von rund 700 Millionen Euro an nicht gezahlten Steuern.
IRC, Mehrwertsteuer, Stempelsteuer und IRS waren die Steuern, die das Volumen der erfassten Korrekturen dominierten, von denen ein Teil von den Steuerzahlern freiwillig vorgenommen wurde.
Diese Berichtigungen ergaben sich vor allem aus der Regelung zum Ausschluss von Kapitalverlusten aus der Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten von Unternehmen mit Sitz in "Steueroasen" sowie aus der missbräuchlichen Nutzung von Steuervergünstigungen.
Auf diese beiden Fälle entfallen 155 Millionen bzw. 26 Millionen Euro der festgestellten Berichtigungen.
Die missbräuchliche Anwendung der allgemeinen Missbrauchsbekämpfungsklausel und der Regelung für die Anrechnung von Einkünften aus gebietsfremden Einrichtungen, die einer privilegierten Steuerregelung unterliegen (d.h. den so genannten "Steueroasen"), waren weitere Mechanismen, die zur Aufdeckung und Korrektur der fehlenden Steuerbeträge führten.
Die Zahl der von der UGC überwachten Großsteuerpflichtigen stieg im Jahr 2023 auf 5.053, gegenüber 4.818 im Jahr 2022. Der Anstieg ist ausschließlich auf die Zahl der kollektiven Steuerpflichtigen zurückzuführen, die von 3.216 auf 3.451 gestiegen ist, während die Zahl der Einzelpersonen bei 1.602 blieb.
Das Steueraufkommen der von der UGC überwachten Steuerpflichtigen übersteigt im Jahr 2023 24 Milliarden Euro, wobei in dieser Zahl die Gemeindesteuern - wie z.B. KAG und KAG - nicht enthalten sind.
Damit ein Unternehmen oder eine Einrichtung der Kontrolle dieser AT-Einheit unterliegt, muss es/sie mindestens ein Kriterium aus einer Liste erfüllen, nämlich unter der Aufsicht der Banken-, Versicherungs- oder Marktaufsichtsbehörde stehen, einen Umsatz von mehr als 200 Millionen Euro oder einen Gesamtwert der gezahlten Steuern von mehr als 20 Millionen Euro haben.
Darüber hinaus überwacht die UCG auch Unternehmen, die Verrechnungspreisvereinbarungen eingehen oder mit berichtenden multinationalen Unternehmen im Rahmen des "Country-by-Country Report" verbunden sind.
Auf der Ebene der natürlichen Personen umfasst der Anwendungsbereich der UCG Personen mit einem Einkommen von mehr als 750 Tausend Euro oder mit einem Vermögen von mehr als fünf Millionen Euro (direkt oder indirekt, in Form von Vermögenswerten und direktem Vermögen) sowie Personen, die ein Vermögen aufweisen, das diesem Vermögen oder Einkommen entspricht.
Die UGC überwacht auch Personen oder Unternehmen, die zwar diese Kriterien nicht erfüllen, aber als relevant angesehen werden können, weil sie in einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehung zu anderen großen Steuerzahlern stehen.