Lissabon hat nun zwei Monate Zeit, um der Gemeinschaftsexekutive über die Verabschiedung der "Regeln für Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen bei Verstößen" gegen die Verordnung über diese Altersvorsorgeprodukte zu berichten.
Nach Angaben aus Brüssel handelt es sich bei dem paneuropäischen Altersvorsorgeprodukt um ein freiwilliges persönliches Altersvorsorgesystem, das den Verbrauchern eine paneuropäische Altersvorsorgeoption bietet.
Diese Art von Produkt wurde entwickelt, um den Sparern eine größere Auswahl und wettbewerbsfähigere Produkte zu bieten und gleichzeitig einen starken Verbraucherschutz zu gewährleisten. Es kann von einer Vielzahl von Finanzdienstleistern angeboten werden, z. B. von Versicherungsgesellschaften, Vermögensverwaltern, Banken, bestimmten Investmentgesellschaften und bestimmten professionellen Pensionsfonds.
Portugal hat zwei Monate Zeit, um zu reagieren, andernfalls wird die Angelegenheit vor den EU-Gerichtshof gebracht.