Die Nutzer des Nationalen Gesundheitsdienstes (SNS) werden ab heute vom ACSS in Zusammenarbeit mit den Gemeinsamen Diensten des Gesundheitsministeriums (SPMS) im Rahmen der Initiative "Für einen näheren SNS, bleiben Sie näher" benachrichtigt.
Die Benachrichtigungen erfolgen per SMS und E-Mail und weisen die Nutzer darauf hin, dass sie sich "an ihre jeweiligen Gesundheitsdienste wenden und die fehlenden Informationen ergänzen müssen".
In einer Erklärung warnt die ACSS, dass es eine "zwingende Voraussetzung ist, eine aktive Registrierung in der primären Gesundheitsversorgung (CSP) aufrechtzuerhalten".
"Derzeit gibt es 323.000 Benutzereinträge mit unvollständigen Informationen in der RNU. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme werden schätzungsweise 265.000 Nutzer (82 %), die über ein registriertes Mobiltelefon oder eine E-Mail-Adresse verfügen, kontaktiert werden", heißt es weiter.
Der ACSS erklärt, dass die RNU "eine nationale Datenbank zur Identifizierung und Registrierung von Nutzern" im SNS ist, "die ein grundlegendes Instrument für das reibungslose Funktionieren des öffentlichen Gesundheitssystems darstellt".
"Die RNU-Verordnung sieht vor, dass die Registrierung in einer ZDA-Einheit eine aktive Anmeldung voraussetzt, und zwar durch die vollständige Ausfüllung der biografischen Daten des Nutzers (wie Name, Alter, Geschlecht, Geburtsland und Staatsangehörigkeit) und die Vorlage von Ausweispapieren und der nationalen Wohnsitzregistrierung. Bei ausländischen Staatsbürgern muss gegebenenfalls auch eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden (außer bei Minderjährigen)", heißt es dort.
Der ACSS erinnert daran, dass der Prozess der Qualifizierung der RNU-Informationen "mit großer Strenge durchgeführt wurde, wobei präventive Maßnahmen für den Kontakt mit den Nutzern integriert wurden, um deren Zugang zum SNS nicht zu gefährden".