Die jährliche Veränderung des Verbraucherpreisindexes (IPC) ohne Wohnungen betrug nach einer Schnellschätzung des IBGE im Oktober 2,13 %.

Auf diesen Wert können die Konzessionäre einen zusätzlichen 0,1 Prozentpunkt als Bremsausgleich für die Erhöhung im Jahr 2023 anwenden.