In einer Erklärung der Gemeinde heißt es, dass die Änderung der Regeln darauf abzielt, "dem Beschluss des Hauptquartiers" der Vereinigung der Gemeinden der Algarve (AMAL) zu entsprechen, der die Erhebung der Gebühr während des ganzen Jahres vorsieht, mit einem unterschiedlichen Wert in der Haupt- und Nebensaison.

Anstatt die Gebühr nur zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober zu erheben - ein Zeitraum, in dem die Gebühr von 1,50 € auf 2 € pro Person und Nacht steigt -, erhebt die Gemeinde nun auch zwischen dem 1. November und dem letzten Februartag des folgenden Jahres eine Gebühr von einem Euro.

Was die Ausnahmen betrifft, so wird das Mindestalter für die Erhebung der Gebühr von 13 auf 16 Jahre angehoben, und in- und ausländische Studenten, die an der Universität der Algarve studieren und während des Schuljahres in Hotels, lokalen Unterkünften oder auf Campingplätzen übernachten, sind nun ebenfalls von der Gebühr befreit, sofern sie dies nachweisen können.

Die neue Regelung befreit auch Gäste, deren Aufenthalt durch medizinische Eingriffe begründet ist, von der Zahlung der Gebühr, die auch für Begleitpersonen gilt, sofern ein Nachweis über die Einplanung oder Erbringung medizinischer Leistungen vorgelegt wird.

Darüber hinaus sind auch Gäste von der Gebühr befreit, deren Aufenthalt durch eine Umsiedlung im Falle von Katastrophen und Unwettern begründet ist, sowie Angehörige der Bildungs-, Gesundheits- und Sicherheitskräfte, die dauerhaft in der Gemeinde tätig sind und während ihres Aufenthalts eine Unterkunft nutzen.

Schließlich sind auch Einwohner der Gemeinde Faro, die Ferienanlagen, lokale Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnwagenparks nutzen, von der Zahlung der kommunalen Fremdenverkehrsabgabe befreit, sofern sie ein Dokument vorlegen, das dies belegt.

Nach Angaben des Rathauses bleiben die Anmelde- und Zahlungsmechanismen im Rahmen der derzeitigen Verfahren unverändert.

Die Gemeinde Faro erhebt seit dem 1. März 2020 eine Kurtaxe in Höhe von 1,50 Euro pro Übernachtung, die nach der bisherigen Regelung nur zwischen diesem Datum und dem 31. Oktober desselben Jahres in Kraft war.