Für die Eintragung neuer lokaler Unterkünfte (AL) in Gebäuden, die für den Wohnungsbau bestimmt sind, wird eine positive Entscheidung der Wohnungsbehörde erforderlich sein. Dies geht aus einem Änderungsvorschlag der Partei PS hervor, über den Público und Jornal de Negócios berichten.
Die Maßnahme geht auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zurück, in dem festgestellt wurde, dass die Tätigkeit der lokalen Beherbergung in Gebäuden, die für den Wohnungsbau bestimmt sind, nicht zulässig ist. Nun muss "immer dann, wenn die Einrichtung einer lokalen Unterkunft in einem autonomen Teil eines Gebäudes unter einer horizontalen Eigentumsordnung eingetragen wird, das im konstitutiven Titel für den Wohnungsbau bestimmt ist, der Eintragung eine Entscheidung der Eigentümergemeinschaft für eine andere Nutzung als die Ausübung der Tätigkeit der lokalen Unterkunft vorausgehen", so der Vorschlag der PS.