Der standardisierte Europäische Behindertenausweis wird dazu dienen, die Gleichbehandlung - wie z. B. kostenlosen und/oder vorrangigen Zugang, ermäßigte Tarife oder persönliche Unterstützung - zu gewährleisten, wenn die Begünstigten andere Mitgliedstaaten besuchen, und dient als Nachweis des Behindertenstatus in allen EU-Ländern.
Der neue Parkausweis, so heißt es in einer Pressemitteilung, "wird es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, die gleichen Parkrechte in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen".
Dieser Parkausweis wird ein gemeinsames, verbindliches Format haben, das die nationalen Parkausweise für Menschen mit Behinderungen ersetzen und EU-weit anerkannt werden wird.
Die vorgelegte Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Ausweise sowohl in physischer als auch in digitaler Form zur Verfügung stellen, die Bedingungen und Regeln für die Ausstellung und den Entzug der Ausweise der Öffentlichkeit zugänglich machen und sicherstellen, dass die Dienstleistungsanbieter Informationen über Sonderbedingungen und Vorzugsbehandlung für Menschen mit Behinderungen in einem zugänglichen Format bereitstellen.
Jeder Mitgliedstaat muss eine zuständige Behörde benennen, die die Ausstellung, Erneuerung und den Entzug beider Ausweise gemäß den jeweiligen nationalen Vorschriften und Praktiken überwacht.
Der Vorschlag muss vom EU-Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden.