Prime Legal wird am 27. Oktober um 11 Uhr im Monsantos Open Air einen Business Brunch veranstalten, bei dem die jüngsten Änderungen des Steuer-, Immobilien- und Einwanderungsrechts sowie die Zukunft des Einwanderungssektors in Portugal und die Auswirkungen auf die internationalen Investitionen in unserem Land diskutiert werden sollen.
Alle Ideen und Beiträge zu dieser Diskussion sind willkommen, und wenn Sie neue Optionen und Projekte haben, die Sie dem Markt vorstellen möchten, können Sie gerne teilnehmen.
In Anbetracht der Tatsache, dass ab dem 7. Oktober 2023 keine neuen Anträge auf Erteilung eines Goldenen Visums für Immobilieninvestitionen mehr angenommen werden, wird dieses Thema eines der meistdiskutierten bei diesem Brunch sein, mit all den Auswirkungen, die dies im Hinblick auf die Änderung des Schwerpunkts ausländischer Investitionen in unserem Land mit sich bringen wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt müssen wir jedoch Folgendes bedenken:
Das Programm bleibt in Kraft mit 5 Investitionsoptionen, beginnend bei 200.000 €, bezogen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, kollektive Investitionen (VC-Fonds), Unternehmensinvestitionen, kulturelle Unterstützung, wissenschaftliche und technologische Forschung. Die Verordnung zu diesem neuen Gesetz ist noch nicht fertig, so dass einige Klarstellungen in den kommenden Wochen/Monaten bekannt sein werden.
Die Möglichkeit der Erneuerung laufender Verfahren, die auf inzwischen erloschenen Investitionen beruhen, bleibt sowohl für Investoren als auch für deren Familienangehörige erhalten, ebenso wie der Zugang zur Daueraufenthaltsgenehmigung und zur portugiesischen Staatsbürgerschaft durch das Goldene Visum unter den derzeit geltenden Bedingungen.
Die Verfahren zur Verlängerung des Goldenen Visums werden in eine Aufenthaltsgenehmigung für zugewanderte Unternehmer umgewandelt, aber ihre Inhaber müssen nur die Mindestaufenthaltsdauer von 7 aufeinanderfolgenden oder interpolierten Tagen im ersten Jahr und 14 aufeinanderfolgenden oder interpolierten Tagen in den darauffolgenden Zeiträumen von 2 Jahren einhalten.
Was die anhängigen Verfahren für das Goldene Visum betrifft, so bleiben die Erteilungs- und Verlängerungsanträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des genannten Gesetzes bereits eingereicht wurden und auf eine Entscheidung der SEF warten, weiterhin gültig, werden aber ebenfalls in Aufenthaltsgenehmigungen für zugewanderte Unternehmer umgewandelt, wobei die Inhaber lediglich die Mindestaufenthaltsdauer von 7 aufeinanderfolgenden oder interpolierten Tagen im ersten Jahr und von 14 aufeinanderfolgenden oder interpolierten Tagen in den darauf folgenden Zweijahreszeiträumen einhalten müssen.
Für die Zwecke der oben genannten Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmer müssen die zuständigen Stellen die Eignung der Investition für das jeweilige unternehmerische Projekt prüfen.
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Daher sind nur noch die folgenden Arten von Investitionen für die Zwecke des goldenen Visums förderfähig:
a) Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen;
b) Transfer von Kapital in Höhe von mindestens 500.000,00 €, das für Forschungstätigkeiten öffentlicher oder privater wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen verwendet wird, die in das nationale Wissenschafts- und Technologiesystem integriert sind;
c) Kapitaltransfer in Höhe von mindestens 250.000,00 €, der für Investitionen oder die Unterstützung der künstlerischen Produktion, der Wiederherstellung oder der Erhaltung des nationalen Kulturerbes durch zentrale und periphere direkte Verwaltungsdienste, öffentliche Institute, Einrichtungen des öffentlichen Unternehmenssektors, öffentliche Stiftungen, private Stiftungen mit gemeinnützigem Status, interkommunale Einrichtungen, Einrichtungen des lokalen Unternehmenssektors, kommunale assoziative Einrichtungen und öffentliche Kulturvereine, die Aufgaben im Bereich der künstlerischen Produktion, der Wiederherstellung oder der Erhaltung des nationalen Kulturerbes wahrnehmen, verwendet wird;
d) Kapitalübertragungen in Höhe von 500.000,00 € oder mehr, die für den Erwerb von Anteilen an nach portugiesischem Recht gegründeten Organismen für gemeinsame Anlagen in Nicht-Immobilien bestimmt sind, deren Laufzeit zum Zeitpunkt der Investition mindestens 5 Jahre beträgt und die zu mindestens 60 % in Handelsgesellschaften mit Sitz in Portugal investiert sind;
e) Kapitaltransfer in Höhe von mindestens 500.000,00 € für die Gründung einer Handelsgesellschaft mit Sitz in Portugal, verbunden mit der Schaffung von 5 Dauerarbeitsplätzen, oder für die Aufstockung des Aktienkapitals einer bereits gegründeten Handelsgesellschaft mit Sitz in Portugal, verbunden mit der Schaffung von mindestens 5 Dauerarbeitsplätzen oder der Erhaltung von mindestens 10 Arbeitsplätzen, davon mindestens 5 Dauerarbeitsplätze, und für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren.
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Entgegen der ursprünglichen Ankündigung wurde die Idee, die Aufenthaltsgenehmigung für Investitionen in die Wirtschaft (Goldenes Visum) vollständig abzuschaffen, verworfen.
Das Goldene Visum bleibt weiterhin in Kraft, so dass Nicht-EU-Bürger mit ihren Familienangehörigen im Land arbeiten und leben können und nach 5 Jahren legalen Aufenthalts in Portugal sogar die Staatsbürgerschaft beantragen können.
In diesem Business Brunch werden wir diese und andere damit zusammenhängende Themen ausführlicher behandeln.
von Maria Margarida Torres