Die Regelung sieht vor, dass Personen, die sich in Portugal niederlassen, um dort ein Unternehmen zu gründen oder eine berufliche Tätigkeit auszuüben, in den Genuss einer Reihe von Steuervorteilen kommen.
Die wichtigsten Vorteile, die für 10 Kalenderjahre ab dem Zeitpunkt, an dem sie in Portugal steuerlich ansässig werden, gelten, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Pauschalsteuersatz von 20 % auf qualifizierte portugiesische Einkünfte.
- Steuerbefreiung für im Ausland erwirtschaftete Unternehmensgewinne, Arbeit, Lizenzgebühren, Dividenden, Zinsen, Mieten und Kapitalerträge.
- Nur ausländische Renten und Einkünfte aus Ländern, die auf der schwarzen Liste stehen, bleiben steuerpflichtig.
Voraussetzungen für die neuen NHR:
Diejenigen, die in den Genuss der neuen NHR kommen wollen, können dies tun, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Die Antragsfrist: Anträge müssen in der Regel vor dem 15. Januar des Folgejahres gestellt werden, nachdem man in Portugal steuerlich ansässig geworden ist (die portugiesischen Steuerjahre richten sich nach dem Kalender). Für Personen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 steuerlich ansässig wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 15. März 2025.
2. Früherer Nicht-Aufenthalt: Natürliche Personen dürfen in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keinen steuerlichen Wohnsitz in Portugal gehabt haben.
3. Qualifizierte Berufe: Um förderfähig zu sein, müssen Personen in mindestens einem hochqualifizierten Beruf tätig sein, darunter:
- Unternehmensleiter
- Fachleute für Naturwissenschaften, Mathematik und Ingenieurwesen (mit Ausnahme von Architekten, Stadtplanern, Vermessungsingenieuren und Designern)
- Konstrukteure von Industrieprodukten oder Ausrüstungen
- Ärzte
- Universitäts- und Hochschullehrer
- Fachleute für Informations- und Kommunikationstechnologien
4. Qualifikationskriterien: Hochqualifizierte Fachkräfte benötigen in der Regel
i. mindestens einen Bachelor-Abschluss (entspricht der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens); und
ii. mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung.
5. Förderungswürdigkeit von Unternehmen: Um die portugiesischen NHR nach den Kriterien der Förderungswürdigkeit von Unternehmen in Anspruch nehmen zu können, müssen Einzelpersonen in Unternehmen beschäftigt sein, die bestimmte Anforderungen erfüllen, nämlich:
- Die förderfähigen Unternehmen müssen innerhalb bestimmter Wirtschaftszweigcodes (CAE) tätig sein, die in der Ministerialverordnung festgelegt sind.
- Die Unternehmen müssen nachweisen, dass mindestens 50 % ihres Umsatzes aus dem Export stammen.
- Zu den förderungswürdigen Sektoren gehören die Rohstoffindustrie, das verarbeitende Gewerbe, Information und Kommunikation, Forschung und Entwicklung in den Bereichen Physik und Naturwissenschaften, Hochschulbildung sowie Aktivitäten im Gesundheitswesen.
6. Antragsverfahren:
Zur Überprüfung der Förderfähigkeit müssen bei den zuständigen Behörden (zu denen auch die Steuerbehörden gehören können) spezielle Formulare eingereicht werden. Dabei kann Dixcart Portugal behilflich sein.
7. Antragsunterlagen:
Mögliche erforderliche Dokumente:
- Kopie des Arbeitsvertrags (oder des wissenschaftlichen Stipendiums)
- Aktuelle Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens
- Nachweis der akademischen Qualifikationen
- Erklärung des Arbeitgebers, in der die Einhaltung der Tätigkeits- und Zulassungsbedingungen bestätigt wird
Credits: Bild zur Verfügung gestellt; Autor: Kunde;
8. Jährliche Bestätigung:
- Die portugiesischen Steuerbehörden bestätigen den NHR 2.0-Status jährlich bis zum 31. März.
- Die Steuerpflichtigen müssen Aufzeichnungen führen, aus denen hervorgeht, dass sie in den betreffenden Jahren die qualifizierte Tätigkeit ausgeübt und die entsprechenden Einkünfte erzielt haben, und diese Nachweise auf Anfrage vorlegen, um in den Genuss der entsprechenden Steuervorteile zu kommen.
9. Änderungen und Beendigung:
- Bei Änderungen der ursprünglichen Antragsangaben, die sich auf die zuständige Behörde oder die Einrichtung, die die Mehrwerttätigkeit nachweist, auswirken, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Im Falle einer Änderung oder Beendigung der begünstigten Tätigkeit müssen die Steuerpflichtigen die zuständigen Stellen bis zum 15. Januar des Folgejahres informieren.
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