Diese Abkommen, die Portugal mit über 80 Ländern unterzeichnet hat, spielen eine entscheidende Rolle bei der Beseitigung oder Minimierung des Risikos der Doppelbesteuerung von Einkommen und Gewinnen und fördern so den grenzüberschreitenden Handel und die grenzüberschreitenden Investitionen.

In dieser Mitteilung geben wir einen allgemeinen Überblick über einige Aspekte der portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen, untersuchen einige ihrer Vorteile und zeigen auf, wie sie von Unternehmen und Privatpersonen genutzt werden können.

Die Struktur eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)

Ein typisches Doppelbesteuerungsabkommen folgt dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), obwohl die Länder je nach ihren besonderen Umständen spezifische Bestimmungen aushandeln können. Die portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen halten sich im Allgemeinen an dieses Modell, in dem festgelegt ist, wie Einkünfte je nach ihrer Art (z. B. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Unternehmensgewinne) und dem Ort, an dem sie erzielt werden, besteuert werden.

Einige der wichtigsten Elemente der portugiesischen DBA sind:

  • Wohnsitz- und Quellenprinzip: Die portugiesischen Abkommen unterscheiden zwischen natürlichen Personen, die in Portugal steuerlich ansässig sind (die mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig sind), und natürlichen Personen, die nicht steuerlich ansässig sind (die nur mit einem Teil ihres in Portugal erzielten Einkommens besteuert werden). Die Abkommen helfen bei der Klärung der Frage, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Arten von Einkünften hat.
  • Ständige Niederlassung (PE): Das Konzept der Betriebsstätte ist für DBA von zentraler Bedeutung. Im Allgemeinen kann ein Unternehmen, das in Portugal in erheblichem Umfang und dauerhaft präsent ist, eine Betriebsstätte gründen, was Portugal das Recht gibt, die dieser Betriebsstätte zurechenbaren Einkünfte des Unternehmens zu besteuern. Die DBA enthalten detaillierte Leitlinien dazu, was eine Betriebsstätte ist und wie die Gewinne aus der Betriebsstätte besteuert werden.
  • Beseitigung von Doppelbesteuerungsmethoden: In den portugiesischen DBA wird in der Regel entweder die Freistellungsmethode oder die Anrechnungsmethode angewandt, um die Doppelbesteuerung im Falle einer Körperschaft zu beseitigen:
    • Freistellungsmethode: Das im Ausland besteuerte Einkommen ist von der portugiesischen Steuer befreit.
    • Anrechnungsmethode: Die im Ausland gezahlten Steuern werden auf die portugiesische Steuerschuld angerechnet.


Besondere Bestimmungen in den portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen

1. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Einer der wichtigsten Vorteile von DBA für Unternehmen ist die Senkung der Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an Gebietsansässige des Abkommenspartnerlandes gezahlt werden. Ohne ein DBA könnten diese Zahlungen im Quellenland mit hohen Quellensteuern belastet werden.

  • Ausschüttungen: Portugal erhebt im Allgemeinen eine Quellensteuer von 28 % auf Dividenden, die an nicht in Portugal ansässige Personen gezahlt werden. So kann der Quellensteuersatz auf Dividenden, die an einzelne Aktionäre in Vertragsländern gezahlt werden, je nach der Beteiligung an der zahlenden Gesellschaft zwischen 5 und 15 % liegen. Unter bestimmten Bedingungen können Aktionäre von der Quellensteuer befreit werden.
  • Zinsen: Portugals inländischer Quellensteuersatz auf Zinszahlungen an Gebietsfremde beträgt ebenfalls 28 %. Im Rahmen eines DBA kann dieser Satz jedoch erheblich gesenkt werden, oft auf 10 % oder in einigen Fällen sogar auf 5 %.
  • Lizenzgebühren: Lizenzgebühren, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, unterliegen in der Regel einem Quellensteuersatz von 28 %, der jedoch im Rahmen bestimmter Abkommen auf 5 bis 15 % gesenkt werden kann.

In jedem Abkommen sind die anwendbaren Steuersätze angegeben, und Unternehmen und Privatpersonen sollten die Bestimmungen des jeweiligen Abkommens prüfen, um die genauen Ermäßigungen zu verstehen.

2. Unternehmensgewinne und ständige Niederlassung

Ein entscheidender Aspekt der DBA ist die Frage, wie und wo die Unternehmensgewinne besteuert werden. Nach den portugiesischen Abkommen sind Unternehmensgewinne in der Regel nur in dem Land steuerpflichtig, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine ständige Niederlassung in dem anderen Land.

Eine Betriebsstätte kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel:

  • ein Ort der Geschäftsleitung
  • eine Zweigniederlassung
  • ein Büro
  • eine Fabrik oder Werkstatt
  • eine Baustelle, die länger als einen bestimmten Zeitraum besteht (in der Regel 6-12 Monate, je nach Abkommen)

Sobald eine Betriebsstätte als vorhanden gilt, erhält Portugal das Recht, die dieser Betriebsstätte zurechenbaren Gewinne zu besteuern. Das Abkommen stellt jedoch sicher, dass nur die Gewinne besteuert werden, die in direktem Zusammenhang mit der Betriebsstätte stehen, während der Rest des Gesamteinkommens des Unternehmens weiterhin im Heimatland besteuert wird.

3. Kapitalerträge

Kapitalerträge sind ein weiterer Bereich, der durch Portugals Doppelbesteuerungsabkommen abgedeckt ist. Nach den meisten DBA werden Kapitalgewinne aus dem Verkauf von unbeweglichem Vermögen (z. B. Immobilien) in dem Land besteuert, in dem das Vermögen belegen ist. Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an immobilienintensiven Unternehmen können ebenfalls in dem Land besteuert werden, in dem die Immobilie gelegen ist.

Bei Gewinnen aus der Veräußerung anderer Arten von Vermögenswerten, wie z. B. Anteilen an Nicht-Immobiliengesellschaften oder beweglichem Vermögen, weisen die Abkommen das Besteuerungsrecht häufig dem Land zu, in dem der Verkäufer ansässig ist, obwohl es je nach Abkommen Ausnahmen geben kann.

4. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Die portugiesischen Abkommen folgen dem OECD-Modell bei der Festlegung der Besteuerung von Arbeitseinkommen. Im Allgemeinen wird das Einkommen einer in einem Land ansässigen Person, die in einem anderen Land beschäftigt ist, nur in dem Land besteuert, in dem sie ansässig ist, sofern:

  • Die Person hält sich weniger als 183 Tage innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums in dem anderen Land auf
  • Der Arbeitgeber ist nicht in dem anderen Land ansässig
  • Die Vergütung wird nicht von einer Betriebsstätte im anderen Land gezahlt

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann das Arbeitseinkommen in dem Land besteuert werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Diese Bestimmung ist besonders für im Ausland tätige Portugiesen oder im Ausland tätige portugiesische Arbeitnehmer von Bedeutung.

In diesen Fällen muss das ausländische Unternehmen eine portugiesische Steuernummer beantragen, um seinen steuerlichen Verpflichtungen in Portugal nachkommen zu können.

Wie Doppelbesteuerungsabkommen die Doppelbesteuerung beseitigen

Wie bereits erwähnt, wendet Portugal zwei Hauptmethoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung an: die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode.

  • Freistellungsmethode: Bei dieser Methode können Einkünfte aus dem Ausland in Portugal von der Steuer befreit werden. Wenn beispielsweise ein in Portugal ansässiger Steuerpflichtiger Einkünfte aus einem Land bezieht, mit dem Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, kann nach den internen portugiesischen Steuervorschriften die Freistellungsmethode angewandt werden, so dass diese Einkünfte in Portugal überhaupt nicht besteuert werden.
  • Anrechnungsmethode: In diesem Fall wird das im Ausland erzielte Einkommen in Portugal besteuert, aber die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die portugiesische Steuerschuld angerechnet. Wenn ein in Portugal ansässiger Steuerpflichtiger beispielsweise Einkommen in den Vereinigten Staaten erzielt und dort Steuern zahlt, kann er den Betrag der gezahlten US-Steuer von seiner portugiesischen Steuerschuld auf dieses Einkommen abziehen.

Wichtige Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal

Zu den wichtigsten Doppelbesteuerungsabkommen Portugals gehören die Abkommen mit:

  • den Vereinigten Staaten: Reduzierte Quellensteuern auf Dividenden (15%), Zinsen (10%) und Lizenzgebühren (10%). Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinne werden auf der Grundlage des Vorhandenseins einer ständigen Niederlassung besteuert.
  • Vereinigtes Königreich: Ähnliche Senkungen der Quellensteuer und klare Richtlinien für die Besteuerung von Renten, Arbeitseinkommen und Kapitalgewinnen.
  • Brasilien: Als wichtiger Handelspartner baut dieses Abkommen steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen ab und enthält besondere Bestimmungen für Dividenden und Zinszahlungen.
  • China: Erleichtert den Handel zwischen den beiden Ländern, indem es die Quellensteuersätze senkt und klare Regeln für die Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Kapitalerträgen vorsieht.

Wie kann Dixcart Portugal Ihnen helfen?

Wir von Dixcart Portugal verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen bei der Optimierung ihrer Steuerstrukturen unter Nutzung der portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen. Wir bieten spezialisierte Beratung zur Minimierung von Steuerverbindlichkeiten, zur Sicherstellung der Einhaltung von Abkommensbestimmungen und zur Navigation in komplexen internationalen Steuerszenarien.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Beurteilung der Verfügbarkeit von reduzierten Quellensteuern auf grenzüberschreitende Zahlungen
  • Beratung bei der Gründung von Betriebsstätten und den damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen
  • Strukturierung von Geschäftstätigkeiten zur vollen Nutzung von Abkommensvorteilen
  • Unterstützung bei der Einreichung von Steuererklärungen und der Dokumentation zur Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen

Abschluss

Das portugiesische Netz von Doppelbesteuerungsabkommen bietet Unternehmen und Privatpersonen, die grenzüberschreitend tätig sind, erhebliche Möglichkeiten. Wenn Unternehmen die technischen Details dieser Abkommen und ihre Anwendung auf bestimmte Situationen verstehen, können sie ihre Steuerverbindlichkeiten erheblich reduzieren und ihre Gesamtrentabilität steigern.

Bei Dixcart Portugal sind wir Experten darin, diese Abkommen zum Vorteil unserer Kunden zu nutzen. Wenn Sie ein Unternehmen in Portugal gründen wollen oder eine fachkundige Beratung zu internationalen Steuerstrategien benötigen, bieten wir Ihnen die Unterstützung, die Sie brauchen, um den Prozess zu vereinfachen und Ihr Unternehmen erfolgreich zu positionieren. Bitte kontaktieren Sie Dixcart Portugal für weitere Informationen advice.portugal@dixcart.com.