"Bürger, die ihren Wohnsitz gewechselt haben und ihren Wahlort ändern möchten, müssen die mit ihrer Bürgerkarte verbundene Adresse vor dem 10. Januar 2024 aktualisieren", so der CNE in einer Erklärung.
Nach Ansicht der Kommission ist dieser Schritt unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Adresse in der Wählerregistrierung mit der Adresse auf dem Wählerausweis übereinstimmt.
Nach Angaben des CNE können Wähler, die im Inland wohnen und eine Bürgerkarte besitzen, ihre Adresse "online" über das Portal ePortugal oder persönlich in den Lojas do Cidadão oder in einer Filiale des Instituto dos Registos e do Notariado ändern.
Wer im Ausland lebt und eine Bürgerkarte besitzt, kann seine Adresse nicht nur online ändern, sondern sich auch an das portugiesische Konsulat oder die konsularische Vertretung in seinem Wohnsitzgebiet wenden.
Der CNE weist außerdem darauf hin, dass in Fällen, in denen der Bürger einen Personalausweis besitzt, dieses Verfahren in einer Loja do Cidadão oder in einem portugiesischen Konsulat oder einer konsularischen Vertretung in seinem Wohnsitzgebiet durchgeführt werden kann, um eine Bürgerkarte mit aktualisierter Adresse zu erhalten.
Alle registrierten Wähler können die im Wählerverzeichnis angegebene Adresse bei den jeweiligen Volkszählungsausschüssen - Pfarrgemeinden, Konsulaten oder konsularischen Vertretungen - oder sogar online im reservierten Bereich des Wählerportals einsehen, so der CNE weiter.
Die Kommission erinnert daran, dass die im Ausland registrierten Personen per Post oder persönlich wählen können.
Diejenigen, die ihr Wahlrecht persönlich ausüben wollen, müssen diese Absicht - sofern sie dies nicht schon bei früheren Wahlen zur Versammlung der Republik getan haben - ebenfalls vor dem 10. Januar bei der Volkszählungskommission ihres Wohnorts bekunden.
"Wenn Sie Ihr Wahlrecht nicht persönlich ausüben wollen, erhalten Sie die Unterlagen für die Ausübung Ihres Wahlrechts per Post an die in der Wählerliste angegebene Adresse", heißt es in der Erklärung.