"Im Rahmen einer Untersuchung über den verbotenen Besitz gefährlicher Arten haben Mitglieder der SEPNA zusammen mit Mitarbeitern des Instituts für Naturschutz und Wälder (ICNF) einen Hausdurchsuchungsbefehl durchgeführt, bei dem ein Exemplar der gefährlichen Art Netzpython 'Python reticulatus' aus der Familie der Pythonidae und ein Exemplar der gefährlichen Art Indischer Python 'Python molurus' aus der Familie der Pythonidae entdeckt wurden", teilten die Sicherheitskräfte in einer Erklärung mit.
Im Anschluss an die Aktion "wurden die Exemplare beschlagnahmt, und da ihr Besitz gemäß der Verordnung Nr. 86/2018 vom 27. März verboten ist, wurde eine entsprechende Strafanzeige wegen des verbotenen Besitzes von zwei lebenden Exemplaren gefährlicher Arten erstellt, die an die ICNF als zuständige Verwaltungsbehörde geschickt wird und für die eine Höchststrafe von bis zu 200 000 Euro verhängt werden kann".
Die beschlagnahmten Exemplare wurden auf Beschluss des ICNF an den Zoologischen Park von Lagos geliefert.