Auf ihrer offiziellen Website erklärte die Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit die Schwachstellen des Mechanismus zur Legalisierung illegaler Einwanderer ausnutzten, insbesondere die Tatsache, dass brasilianische Staatsbürger von der Visumspflicht für die Einreise befreit waren und dass die Interessenbekundung 180 Tage später in Portugal erfolgen musste. Den Anwälten wird dann vorgeworfen, einen Plan zur Legalisierung von Ausländern verschiedener Nationalitäten (Inder, Pakistaner, Marokkaner, Algerier und Filipinos) ausgearbeitet zu haben, der darin bestand, Interessenbekundungen dieser Bürger in das SAPA-Portal einzutragen, indem sie fälschlicherweise erklärten, sie hätten die brasilianische Staatsangehörigkeit.

"Auf diese Weise gelang es den Angeklagten, die Verpflichtung der Bürger zu umgehen, ihr jeweiliges Visum für die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet oder den Schengen-Raum anzugeben, so dass sie sich irregulär in Portugal aufhalten konnten und das Verfahren des (erloschenen) Ausländer- und Grenzschutzdienstes zu ihrer zwangsweisen Ausweisung aus dem nationalen Hoheitsgebiet sowie die automatische negative Stellungnahme des (erloschenen) SEF behindert wurde".

In dieser Abfolge füllten die Angeklagten zwischen Oktober 2007 und Oktober 2018 mindestens 44 Interessenbekundungen aus, in denen sie fälschlicherweise angaben, dass die Bürger die brasilianische Staatsangehörigkeit besäßen und dass sie nach Portugal eingereist und dort mindestens 180 Tage geblieben seien, so die Staatsanwaltschaft.

Die Anwälte füllten diese Erklärungen für Beträge ab 50 Euro aus, betonte er.

Der Abgeordnete war der Ansicht, dass die Verdächtigen auf diese Weise 8.800 Euro erlangt hätten.