Die befristete Ermäßigung der Kraftstoffsteuer (ISP) sollte eigentlich am 31. Januar auslaufen, aber laut ECO hat die Regierung beschlossen, ihre Gültigkeit zu verlängern. Die Verlängerung des betreffenden Dekrets wurde vom Finanzministerium beschlossen und sollte bald im Diário da República veröffentlicht werden, so dass diese im Oktober eingeführte vorübergehende Senkung über den Januar hinaus verlängert werden kann.
"Nach Einschätzung der Regierung bleiben die Annahmen, die zur Verabschiedung dieser Maßnahme geführt haben, bestehen, so dass die Maßnahme über den 31. Januar hinaus in Kraft bleiben sollte", erklärte der Staatssekretär für Steuerangelegenheiten, António Mendonça Mendes, in einem Interview mit ECO.
Es geht um die Verordnung Nr. 208-A/2021, die einen Rabatt von zwei Cent pro Liter für Benzin und einen Cent pro Liter für Diesel vorsah. In dieser Verordnung führte die Regierung diesen Rabatt ein, "um sicherzustellen, dass der zusätzliche Gewinn bei der Mehrwertsteuer, der sich aus dem Anstieg der Kraftstoffpreise ergibt, durch die proportionale Senkung der ISP-Einheitssätze vollständig an die Verbraucher zurückgegeben wird".
In der Verordnung wurde jedoch festgelegt, dass die Anwendung des Rabatts am 31. Januar endet, wobei auf Anpassungen in Abhängigkeit von der Entwicklung der Erdölpreise auf den internationalen Märkten hingewiesen wird: "Unbeschadet der Vorhersage eines kurz- und mittelfristigen Rückgangs der Rohstoffpreise auf den Terminmärkten für Erdöl wird die jetzt getroffene Maßnahme Gegenstand einer ständigen Überwachung sein, damit sie entsprechend der Marktentwicklung angepasst wird", so die Regierung.
Da die Kraftstoffpreise für die Verbraucher nicht nennenswert gesunken sind - im Januar sind sie sogar gestiegen -, hat die Exekutive der PS beschlossen, diesen vorübergehenden Rabatt beizubehalten, der mit der direkten Subventionierung der Bürger durch den AutoVoucher kumuliert wird (gültig bis März).
Nach Angaben der Regierung werden 63 Millionen Euro an die Verbraucher zurückerstattet, wobei die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen in Form eines Rabatts beim ISP zurückgegeben werden.