Der Europäische Rat hat heute eine Empfehlung für einen koordinierten Ansatz zur Erleichterung der sicheren Freizügigkeit während der Covid-19-Pandemie angenommen.
Der Europäische Rat erklärte: "Diese Empfehlung ist eine Reaktion auf den erheblichen Anstieg der Impfstoffaufnahme und die rasche Einführung der digitalen Covid-19-Bescheinigung der EU und ersetzt die bisherige Empfehlung. Sie wird am 1. Februar 2022 in Kraft treten, am selben Tag wie ein delegierter Rechtsakt zur Änderung der Verordnung über die digitale Covid-19-Bescheinigung, der eine Annahmefrist von 270 Tagen für Impfbescheinigungen vorsieht".
Neue Empfehlungen
In der neuen Empfehlung heißt es: "Bei der Anwendung von Covid-19-Maßnahmen sollte der Status der Person und nicht die Situation auf regionaler Ebene berücksichtigt werden, mit Ausnahme von Gebieten, in denen das Virus in sehr hohem Maße zirkuliert. Dies bedeutet, dass der Covid-19-Impf-, Test- oder Genesungsstatus eines Reisenden, der durch eine gültige digitale Covid-19-Bescheinigung der EU nachgewiesen wird, der entscheidende Faktor sein sollte.
"Ein personenbezogener Ansatz wird die geltenden Vorschriften erheblich vereinfachen und den Reisenden zusätzliche Klarheit und Vorhersehbarkeit verschaffen".
Der Europäische Rat erläutert, dass eine gültige digitale Covid-19-Bescheinigung der EU Folgendes umfasst:
- Eine Impfbescheinigung für einen auf europäischer Ebene zugelassenen Impfstoff, wenn seit der letzten Dosis der Erstimpfungsserie mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vergangen sind oder wenn die Person eine Auffrischungsdosis erhalten hat. Die Mitgliedstaaten könnten auch Impfbescheinigungen für Impfstoffe akzeptieren, die von nationalen Behörden oder der WHO zugelassen sind.
- Ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht mehr als 72 Stunden vor der Reise gewonnen wurde, oder ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht mehr als 24 Stunden vor der Reise gewonnen wurde.
- Eine Genesungsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass seit dem Datum des ersten positiven Testergebnisses nicht mehr als 180 Tage vergangen sind.
In der Erklärung wird hervorgehoben, dass alle Personen, die nicht im Besitz einer digitalen Covid-19-Bescheinigung der EU sind, verpflichtet werden könnten, sich vor oder spätestens 24 Stunden nach der Ankunft einem Test zu unterziehen. Reisende mit einer wesentlichen Funktion oder einem wesentlichen Bedürfnis, Grenzgänger und Kinder unter 12 Jahren sollten von dieser Anforderung ausgenommen werden.
Karte der EU-Regionen
In der Erklärung heißt es weiter: Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sollte weiterhin eine Karte der Regionen der Mitgliedstaaten veröffentlichen, auf der das potenzielle Infektionsrisiko nach einem Ampelsystem (grün, orange, rot, dunkelrot) dargestellt ist. Die Karte sollte auf der 14-tägigen Fallmeldequote, der Impfstoffaufnahme und der Testrate basieren.
"Auf der Grundlage dieser Karte sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen für Reisen in und aus dunkelroten Gebieten ergreifen, in denen das Virus in sehr hohem Maße zirkuliert. Sie sollten insbesondere von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen abraten und von Personen, die aus diesen Gebieten einreisen und nicht im Besitz einer Impf- oder Genesungsbescheinigung sind, verlangen, dass sie sich vor der Abreise einem Test unterziehen und nach der Ankunft unter Quarantäne gestellt werden".
Notbremse
"In der neuen Empfehlung wird die Notbremse für das Auftreten neuer besorgniserregender oder interessanter Varianten verstärkt. Wenn ein Mitgliedstaat als Reaktion auf das Auftauchen einer neuen Variante Beschränkungen verhängt, sollte der Rat in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und mit Unterstützung des ECDC die Situation überprüfen. Die Kommission kann auf der Grundlage der regelmäßigen Bewertung neuer Erkenntnisse über Varianten auch eine Diskussion im Rat vorschlagen.
Bei dieser Diskussion könnte die Kommission empfehlen, dass der Rat sich auf ein koordiniertes Konzept für Reisen aus den betroffenen Gebieten einigt. Jede Situation, die zur Annahme von Maßnahmen führt, sollte regelmäßig überprüft werden".
Nicht rechtsverbindlich
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine Empfehlung handelt, die für die Mitgliedstaaten rechtlich nicht bindend ist, da sie weiterhin für die Umsetzung des Inhalts der Empfehlung verantwortlich bleiben.
Die portugiesische Regierung hat sich noch nicht dazu geäußert, ob sie diese jüngsten Empfehlungen annehmen wird.
Originally from the UK, Daisy has been living and working in Portugal for more than 20 years. She has worked in PR, marketing and journalism, and has been the editor of The Portugal News since 2019. Jornalista 7920