Mit 505 Ja-Stimmen, 92 Nein-Stimmen und 44 Enthaltungen unterstützten die Abgeordneten den Vorschlag der Europäischen Kommission, der die Angemessenheit der nationalen Mindestlöhne fördert und damit zur Schaffung menschenwürdiger Arbeits- und Lebensbedingungen für die europäischen Arbeitnehmer beiträgt.
Es wird erwartet, dass der Rat der EU die Gesetzgebung im September billigen wird. Danach wird es zwei Jahre dauern, bis die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt ist.
Die Richtlinie legt Verfahren für die Angemessenheit nationaler Mindestlöhne fest, fördert Tarifverhandlungen über die Festsetzung von Löhnen und verbessert den effektiven Zugang zu einem Mindestlohnschutz für Arbeitnehmer, die nach nationalem Recht Anspruch auf einen Mindestlohn haben, z. B. durch einen nationalen Mindestlohn oder Tarifverträge.
Mitgliedstaaten, in denen es nationale Mindestlöhne gibt, müssen einen Verfahrensrahmen für die Festlegung und Aktualisierung dieser Mindestlöhne nach klaren Kriterien schaffen.
Der Rat und das EP hatten sich bereits darauf geeinigt, dass die nationalen Mindestlöhne mindestens alle zwei Jahre (bzw. höchstens alle vier Jahre im Falle von Ländern, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden) aktualisiert werden sollen.
Die Sozialpartner sollten an den Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der nationalen Mindestlöhne beteiligt werden.