Das am 2. Juni veröffentlichte Gesetz 154/2022 der Ministerien für Wirtschaft und Meer und für Gesundheit tritt am ersten Tag des kommenden Jahres in Kraft.
"In Gaststätten und Schankwirtschaften, einschließlich solcher mit Räumen oder Flächen, die zum Tanzen bestimmt sind, können Orte eingerichtet werden, an denen das Rauchen in den für die Kunden bestimmten Bereichen erlaubt ist, sofern diese Einrichtungen eine für die Kunden bestimmte Fläche von mindestens 100 m2 und eine Mindestdeckenhöhe von 3 m haben", heißt es darin.
Die Verordnung legt auch Regeln für Raucherräume fest, die "bis zu 20 % der für Kunden bestimmten Fläche ausmachen dürfen".
Diese Räume müssen mit einem Schild versehen sein und an der Tür einen Hinweis auf die maximal zulässige Kapazität haben, wobei "Personen unter 18 Jahren der Zutritt verboten ist".