Die Frist für die Zahlung der KAG ist je nach Wert der Immobilie unterschiedlich, aber im Mai beginnt die erste Zahlung. Dies ist die einzige Zahlung, wenn der Wert der Steuer weniger als 100 Euro beträgt.
Beträgt sie mehr als 100 Euro, wird die Steuer in zwei oder drei Raten aufgeteilt (je nachdem, ob der Gesamtbetrag weniger oder mehr als 500 Euro beträgt), die im Mai und November oder im Mai, August und November zu zahlen sind.
Die Steuer wird von der Steuerbehörde (AT) berechnet und eingezogen, aber die Gemeinden entscheiden jedes Jahr selbst, welchen Steuersatz sie in ihrer Gemeinde anwenden wollen.