In Wirklichkeit handelt es sich dabei um einen urbanen Mythos, denn es gibt keine Rechtsvorschriften, die irgendeine Art von Strafe vorsehen.

Die Nationale Behörde für Straßenverkehrssicherheit (ANSR) hat bereits versichert, dass "es keinen Artikel in der Straßenverkehrsordnung gibt, der besagt, dass es verboten ist, in Flip-Flops, barfuß oder mit nacktem Oberkörper zu fahren".

Die einzige Vorschrift, die sich auf dieses Thema bezieht, ist Artikel 11 der Straßenverkehrsordnung, der besagt, dass "Fahrer während der Fahrt alle Handlungen zu unterlassen haben, die die Ausübung einer sicheren Fahrweise beeinträchtigen können".

In verschiedenen Veröffentlichungen in den sozialen Netzwerken weist die GNR immer wieder darauf hin, dass das Anlegen des Sicherheitsgurtes mit oder ohne T-Shirt Pflicht ist.