Derselben Quelle zufolge gibt es in Portugal 8.000 Personen, die im Rahmen des 1991 unterzeichneten bilateralen Abkommens in den Genuss von Renten kommen, während sich in Brasilien 2.800 Personen in der gleichen Situation befinden.
Demnach haben diese Menschen in ihrem Herkunftsland, aber auch in dem Land, in das sie ausgewandert sind, gearbeitet.
Der Minister wies auch darauf hin, dass die beiden Länder 2006 ein Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen unterzeichnet haben, und beklagte, dass viele Brasilianer, die in Portugal arbeiten, und Portugiesen, die in Brasilien arbeiten, immer noch nichts von dieser Leistung wissen.
Sie fügten hinzu, dass das Dokumentationsverfahren für den Zugang zu den Renten bald noch vereinfacht werden könnte.
Aus diesem Grund versammelte sich diese Woche in Lissabon eine gemischte brasilianische Kommission aus technischen Vertretern der Ministerien für Soziales, Gesundheit, Nationale Institutionen und Soziale Sicherheit sowie einer Datenverarbeitungsfirma für brasilianische Sozialleistungen.
Ihr Ziel war es, mit ihren portugiesischen Kollegen über Möglichkeiten zur Vereinfachung des Zugangs zu Renten für portugiesische und brasilianische Migranten zu diskutieren, wobei die in den letzten Jahren in beiden Ländern vorgenommenen Änderungen des Arbeitsrechts berücksichtigt werden sollten.
Auf portugiesischer Seite waren Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Solidarität und soziale Sicherheit sowie des Gesundheitsministeriums anwesend.
Ein weiteres Ziel ist es, die Wahrnehmung der Nutzer zu verbessern, "damit das Ausfüllen des Formulars so intuitiv wie möglich ist", betonte der Minister.