Das Verbot galt bereits für bestimmte Freiflächen wie Bushaltestellen, wurde nun aber auf alle öffentlichen Bereiche, einschließlich Straßen, Parks und Sportanlagen, ausgeweitet.

Ausgenommen sind öffentliche Bereiche, in denen es möglich ist, einen Abstand von 10 Metern zwischen den Personen einzuhalten. Das Verbot gilt auch nicht für elektronische Zigaretten.