Die Steuerbehörde
(AT) erinnerte daran, dass die Steuerzahler bis Ende März Zeit haben, die Ausgaben zu überprüfen, die sie für den Abzug ihrer IRS-Steuer registriert haben. Laut einer Veröffentlichung der AT in den sozialen Medien endet die Frist für die Prüfung und eventuelle Geltendmachung dieser Ausgaben am 31. dieses Monats.
Nach dem
AT müssen alle Steuerzahler die auf dem Finanzportal gemeldeten Ausgaben in Bezug auf Abzüge von der IRS-Erhebung konsultieren. Die Konsultation kann direkt online über das offizielle Finanzportal durchgeführt werden. Die Steuerbehörde betont, wie wichtig diese Überprüfung ist, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Ausgaben korrekt erfasst werden, teilt Post.
Im Falle von Ungenauigkeiten oder ausgelassenen Ausgaben haben die Steuerzahler das Recht, bis Ende März eine Beschwerde bei der Steuerbehörde einzureichen. Diese Beschwerde kann allgemeine Familienausgaben oder Ausgaben betreffen, die aufgrund einer Rechnungsanforderung erfasst wurden, erklärt AT. Die Beanstandung kann auch direkt über das Steuerportal erfolgen, für das eine spezielle Option zur Verfügung steht.
Die Abgabe der jährlichen IRS-Erklärung beginnt am 1. April und dauert bis zum 30. Juni.