In einer Erklärung stellt die Kriminalpolizei (PJ) klar, dass bei den Ermittlungen, die von der Abteilung für Ermittlungen und kriminalpolizeiliche Maßnahmen (DIAP) des Ministeriums von Porto koordiniert wurden, "verdächtige" Bankbewegungen auf den von den Beschuldigten geführten und/oder kontrollierten Konten festgestellt wurden.
Die Ermittlungen ergaben, dass von im Ausland ansässigen Personen Anträge auf Rückgabe von Geldern und Betrugsklagen gestellt wurden.
Im Zuge der Ermittlungen erließ die Staatsanwaltschaft zwei Hausdurchsuchungsbefehle und einen Haftbefehl wegen qualifizierten Betrugs, Computerbetrugs, Kommunikation und Geldwäsche.
Die Beschuldigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit hielten sich seit 2020 in Portugal auf und wohnten im Großraum Porto, so die PJ.
Der ermittelte Betrag, der "von den beiden Angeklagten unrechtmäßig angeeignet wurde", beläuft sich auf fast 90 Tausend Euro, wobei "das Vorhandensein weiterer gleichartiger Sachverhalte untersucht wird".