Viele gehen einfach davon aus, dass das Vereinigte Königreich nicht mehr haftet, wenn sie das Land verlassen haben.


Eigentum im Vereinigten Königreich

Steuern auf Einkommen und Gewinne aus Immobilien im Vereinigten Königreich werden immer im Vereinigten Königreich besteuert, auch wenn Sie in Portugal mit oder ohne NHR-Status leben. Als nicht im Vereinigten Königreich Ansässiger haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihren jährlichen persönlichen Freibetrag und den Freibetrag für Kapitalerträge mit allen steuerpflichtigen Einkünften oder Gewinnen zu verrechnen.

Sie müssen dies auch in Portugal erklären und erhalten eine Steuergutschrift für die im Vereinigten Königreich gezahlte Steuer, um die portugiesische Steuerschuld auszugleichen.


Renteneinkünfte der britischen Regierung

Das Besteuerungsrecht für frühere staatliche Renteneinkünfte verbleibt beim Vereinigten Königreich, und Sie können Ihren persönlichen Freibetrag im Vereinigten Königreich darauf anrechnen lassen.

Die staatliche Rentenversicherung ist nicht dasselbe wie die staatliche Rente im Vereinigten Königreich. Die staatliche Rente ist im Vereinigten Königreich nicht steuerpflichtig, kann an Sie brutto ausgezahlt werden und ist in Portugal steuerpflichtig.


Private Rentenversicherungen im Vereinigten Königreich

Private Rentenversicherungen sind in Portugal steuerpflichtig. Auch hier kann das Einkommen von Ihrem Rentenanbieter brutto ausgezahlt werden. In der Praxis kommt es jedoch immer noch vor, dass von den Einkünften aus der britischen Rentenversicherung Quellensteuer abgezogen wird und diese zurückgefordert werden muss. Wenn Sie ein Formular DT/individual ausfüllen, das auf der Website des HMRC erhältlich ist, und das Einreichungsverfahren befolgen, können Sie Ihre Rente frei von britischen Quellensteuern erhalten.


Britische Dividenden- und Zinsfalle!

Das Vereinigte Königreich hat das Recht, Dividenden und Zinsen aus dem Vereinigten Königreich gemäß den Bestimmungen des Abkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und Portugal zu besteuern. Eine interessante Besonderheit der Bestimmungen besteht jedoch darin, dass das HMRC bei der Einreichung Ihrer britischen Steuererklärung automatisch das beste Ergebnis für Sie berechnet: Entweder werden Ihre britischen Dividenden und Zinsen nicht besteuert, wodurch Sie Ihren persönlichen Freibetrag im Vereinigten Königreich verlieren (dies wird als "unberücksichtigtes Einkommen" bezeichnet), oder sie werden besteuert, wobei Ihr persönlicher Freibetrag erhalten bleibt und mit anderen Einkünften, z. B. Mieteinnahmen, verrechnet wird.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie ein sogenanntes Split-Year-Verfahren in Anspruch nehmen, d. h. wenn Sie das Vereinigte Königreich während des Steuerjahres verlassen und nur vom 6. April bis zu dem Tag, an dem Sie das Land verlassen, im Vereinigten Königreich besteuert werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Person, die das Vereinigte Königreich im Juli verließ, erhielt im selben Steuerjahr eine hohe Dividende. Dies hatte zur Folge, dass die Dividende im Vereinigten Königreich besteuert wurde (obwohl die Person nicht mehr im Vereinigten Königreich ansässig war), was zu einer hohen Steuerrechnung führte. Hätten sie bis nach dem folgenden 6. April gewartet, hätte das HMRC dies nicht besteuert.


Überschreitung der Anzahl der Tage im Vereinigten Königreich

Ein weiteres Szenario, in dem Sie sich als im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig erweisen könnten, obwohl Sie ins Ausland umgezogen sind, ist die Überschreitung der entsprechenden Tageszahl. Der gesetzliche Ansässigkeitstest für das Vereinigte Königreich legt die Regeln und die zulässige Anzahl von Tagen klar fest, damit Sie nicht in diese Grauzone geraten. Die Anzahl der Tage kann zwischen 16 und 182 Tagen liegen, je nachdem, wie viele Bindungen und Verbindungen Sie haben.


Britische Erbschaftssteuer

Ein weiterer Fall, in dem Sie im Vereinigten Königreich haftbar gemacht werden können, ist die Erbschaftssteuer. Dies ist ein komplizierter Bereich, und wir werden uns im Artikel der nächsten Woche mit diesem Thema befassen.


Debrah Broadfield und Mark Quinn sind Chartered Financial Planners (Level 6 CII) und Steuerberater (ATT) mit zusammen fast 20 Jahren Erfahrung in der Beratung von im Ausland lebenden Personen in Portugal in grenzüberschreitenden Steuer- und Finanzfragen. Für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren Sie uns unter: +351 289 355 316 oder mark.quinn@spectrum-ifa.com. Mehr Informationen finden Sie unter www.spectrum-ifa.com