Diese Unterlagen werden von Immobilienmaklern angefordert, die vorgeben, die Erfüllung von Mietverträgen mit Vermietern sicherzustellen.
Die Verbraucher berichten jedoch, dass diese Forderung gestellt wird, noch bevor sie einen Mietvertrag unterzeichnet haben, ohne dass eine vertragliche Beziehung zwischen ihnen und dem Immobilienunternehmen besteht.
Im Jahr 2018 wurde ein Gesetzentwurf veröffentlicht, der den Muster-Immobilienvermittlungsvertrag mit allgemeinen Vertragsklauseln genehmigt, die die Identifizierung des Geschäfts, die Identifizierung der Immobilie, die Pfandrechte und Gebühren, die Vertragsregelung, die Zahlung, die Beschaffung der für die Durchführung des Geschäfts erforderlichen Dokumente, die Garantien für die Vermittlungstätigkeit, die Vertragslaufzeit sowie die Mitwirkungspflicht und die Pflichten der zweiten Partei umfassen.
Auch nach diesem Dekret muss der künftige Mieter mit dem Makler zusammenarbeiten und ihm alle nützlichen Informationen zur Verfügung stellen. Die DECO ist jedoch nicht damit einverstanden, dass Dokumente wie Steuererklärungen und Gehaltsabrechnungen angefordert werden können, ohne gegen die in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) festgelegten Grundsätze zu verstoßen.
Alle erhobenen Daten müssen angemessen, relevant und auf das Notwendige beschränkt sein und dürfen nur für bestimmte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke verwendet und nicht in einer Weise, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist, weiterverarbeitet werden.
Vorzeitige Mietzahlungen
Es gibt immer mehr Beschwerden sowie Bedenken und Zweifel im Zusammenhang mit der vorzeitigen Zahlung von Mieten und der Höhe von Kautionen.
Mit dem Gesetz über den Staatshaushalt 2023, das eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorsieht, wurden neue Regelungen für diese beiden Bereiche eingeführt. So kann die Miete bei einer schriftlichen Vereinbarung für einen Zeitraum von höchstens zwei Monaten im Voraus gezahlt werden, und der Vermieter kann vom Mieter nur noch eine Kaution von höchstens zwei Mieten verlangen.
Die DECO spricht sich dagegen aus, vom künftigen Mieter Geld für die Besichtigung einer Immobilie zu verlangen, da dies weder in dieser Regelung enthalten ist noch es dafür einen aktuellen Rechtsrahmen gibt. Der Verband vertritt die Auffassung, dass für diese Art von Angelegenheiten rechtliche Lösungen entwickelt werden sollten.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind und Fragen wie diese haben, wenden Sie sich bitte an die DECO. Schicken Sie Ihre Beschwerde an die DECO per Whatsapp +351 966 449 110 oder über das Kontaktformular und helfen Sie der DECO, den zuständigen Behörden die Notwendigkeit einer besseren Regelung zu melden.
Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252