Nach der Ermächtigung durch die Versammlung der Republik hat die Regierung im Ministerrat "eine teilweise Steuerbefreiung in Höhe von mehr als 316 Tausend Euro und bis zu 633 Tausend Euro" für junge Leute, die ihr erstes Haus kaufen, genehmigt.

Diese Maßnahme, die am 1. August in Kraft tritt, "wird von einem Ausgleichsmechanismus für die Gemeinden begleitet, um den Verlust an Steuereinnahmen auszugleichen", so die Regierung.

Die Steuerbefreiung wird für den Ersterwerb von Immobilien gewährt, die ausschließlich für den persönlichen und dauerhaften Wohnbedarf bestimmt sind. Voraussetzung ist, dass die jungen Käufer weder zum Zeitpunkt der Übertragung noch zu irgendeinem Zeitpunkt in den drei vorangegangenen Jahren Eigentümer von Wohneigentum waren und dass sie nicht als unterhaltsberechtigte Personen im Sinne des IRS gelten.