"Die Frist für die Prüfung und Übermittlung der Rechnungen im Rahmen der IRS 2024 wurde um drei Tage verlängert, so dass die Steuerzahler ihre Rechnungen bis zum Ende des 28. Februar validieren können", so das Finanzministerium.
Die Entscheidung wurde in einer vom Staatssekretär für Finanzen unterzeichneten und auf dem Finanzportal veröffentlichten Mitteilung bekannt gegeben.
Das Finanzministerium geht davon aus, dass die "hohe Anzahl von Zugriffen auf die elektronische Rechnung auf dem Finanzportal, die während des gesamten gestrigen Tages zu verzeichnen war und auch heute noch zu beobachten ist, aufgrund des Endes der gesetzlichen Frist für die Prüfung und Validierung von Rechnungen zu Zwängen und gelegentlichen Einschränkungen beim Zugang geführt hat".
Mit der nun beschlossenen Verlängerung werden die Funktionen zur Rechnungsprüfung und -übermittlung im Finanzportal und in der e-Fatura-App bis Ende Februar verfügbar bleiben".
Diese Verlängerung "hat keine Auswirkungen auf die Fristen für die vorherige Beanstandung der von der Steuerbehörde festgesetzten Beträge oder für die Einreichung der IRS-Muster-3-Erklärung, die weiterhin gelten".
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