Einer offiziellen Quelle des Gerichts zufolge wurde der Angeklagte wegen Terrorismus und Besitzes einer verbotenen Waffe angeklagt, wobei der Ermittlungsrichter aufgrund "starker Anzeichen für die Fortsetzung krimineller Aktivitäten und Störung der öffentlichen Ruhe" die Maßnahme des Freiheitsentzugs beschloss.
Den Angaben zufolge wird der Student in die Justizvollzugsanstalt Lissabon gebracht.
Er wurde dem Richter erst nach 12:00 Uhr vorgeführt - obwohl er gegen 09:00 Uhr in einem Fahrzeug der Kriminalpolizei (PJ) auf dem Campus da Justiça (Lissabon) eintraf - und machte während der Vernehmung keine Angaben.
Der Verdächtige sollte von einem inoffiziellen Verteidiger vertreten werden, der auf Abruf zur Verfügung stand, aber nach Beginn des Verhörs wurde er schließlich von einem Anwalt vertreten, der von der Familie beauftragt wurde.
Der Beschuldigte wurde am Donnerstag von der PJ verhaftet, die nach eigenen Angaben eine "terroristische Aktion" verhindert und mehrere verbotene Waffen beschlagnahmt hatte.
In einer Erklärung teilte die PJ mit, dass die Ermittlungen, die zu der Verhaftung führten, "wegen des Verdachts auf einen gegen Studenten der Universität Lissabon gerichteten Anschlag" eingeleitet wurden.
Über die Nationale Antiterroreinheit begann die PJ am Donnerstagmorgen mit der Operation und erfüllte Hausdurchsuchungsbefehle.
FBI-Tipp
Eine Quelle, die mit dem Vorgang in Verbindung steht, erklärte gegenüber Lusa, dass der Hinweis auf den Terroranschlag vom FBI, der Polizeieinheit des US-Justizministeriums, gegeben wurde. Dieselbe Quelle bestätigte, dass der Verhaftete die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzt, dass der Anschlag für diesen Freitag geplant war und dass es sich um einen individuellen Anschlag handeln würde, ohne dass eine Gruppe dahinterstehe.
In der Erklärung der PJ heißt es, dass "umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt wurde, das den Anfangsverdacht bestätigt". Neben verbotenen Waffen wurden auch andere Gegenstände beschlagnahmt, "die für die Ausübung von Gewaltverbrechen geeignet sind", sowie umfangreiche Unterlagen, "zusätzlich zu einem schriftlichen Plan mit den Einzelheiten der geplanten kriminellen Aktion".