Durch den Beitritt zum neuen elektronischen Steuersystem ab dem 1. Juli werden Auswanderer, die in Ländern außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums leben, von der Verpflichtung eines Steuervertreters befreit, teilte das Finanzministerium heute mit.
"Portugiesische Steuerzahler, die außerhalb der Europäischen Union, Norwegens, Islands oder Liechtensteins [Europäischer Wirtschaftsraum] leben, werden ab dem 1. Juli in der Lage sein, dem neuen System auf dem Finanzportal beizutreten", sagte das Finanzministerium in einer Erklärung.
Mit dieser Regelung können alle Steuerzahler, die außerhalb dieser Länder wohnen, auf die Ernennung eines Steuervertreters verzichten, heißt es in der gleichen Mitteilung.
Für Steuerzahler mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich kann der Beitritt zum elektronischen System des Finanzportals in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 erfolgen.
"Alternativ können sie bis zum 31. Dezember 2022 straffrei einen Steuervertreter bestellen, wenn sie sich diesem System nicht anschließen wollen", erklärt das Finanzministerium und weist darauf hin, dass die Verpflichtung zur Bestellung eines Steuervertreters für im Vereinigten Königreich ansässige Personen bis Ende dieses Monats ausgesetzt ist.
Die Ernennung eines Steuervertreters ist für alle Inhaber einer Steueridentifikationsnummer (TIN), die in Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässig sind, obligatorisch. Aufgrund des Brexit gilt dies nun auch für portugiesische Auswanderer, die im Vereinigten Königreich leben.
Der Beitritt zu diesem System kann über das Finanzportal erfolgen.
Steuerzahler mit Wohnsitz im Ausland, die keine steuerlichen Rechtsbeziehungen zum Land unterhalten, sind nun von der Pflicht befreit, einen Steuervertreter in Portugal zu benennen, so das Ministerium weiter.
In einem kürzlich verbreiteten Schreiben zur Klärung der Verfahren für die steuerliche Vertretung von Nichtansässigen, zu dem die Nachrichtenagentur Lusa Zugang hatte, führt die Steuer- und Zollbehörde (AT) die Situationen auf, in denen der Steuerpflichtige von der Verpflichtung zur Bestellung eines Steuervertreters befreit ist.
"Ein Bürger, der kumulativ weder in Portugal noch in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) steuerlich ansässig ist, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Status eines Steuerinländers nicht erfüllt, im Sinne von Artikel 18 Absatz 3 des LGT nicht steuerpflichtig ist und keine Pflichten zu erfüllen hat oder beabsichtigt, Rechte gegenüber der Steuerverwaltung auszuüben, ist nicht verpflichtet, einen Steuervertreter anzustellen", heißt es in dem Dokument.
"Bei der Registrierung und Zuteilung einer TIN an einen Inländer oder Ausländer als Nichtansässiger mit Wohnsitz in einem Drittland, d.h. einem Land, das nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, ist es nicht zwingend erforderlich, einen Steuervertreter zu beauftragen", heißt es weiter.
Das Dokument weist darauf hin, dass das Einsetzen eines Steuervertreters obligatorisch wird, "wenn er oder sie, nachdem er oder sie als Nichtansässiger eine NIF zugewiesen bekommen hat und sich in einem Drittland aufhält, Gegenstand eines steuerlichen Rechtsverhältnisses wird, d.h. wenn er oder sie ein Fahrzeug und/oder eine Immobilie besitzt, die im portugiesischen Hoheitsgebiet registriert/gelegen ist, einen Arbeitsvertrag im portugiesischen Hoheitsgebiet abschließt oder eine selbständige Tätigkeit im portugiesischen Hoheitsgebiet ausübt".
Ebenso müssen "Bürger, die ihren Wohnsitz in einem Drittland anmelden und in einem steuerlichen Rechtsverhältnis stehen, einen Steuervertreter (natürliche oder juristische Person) benennen", wenn sie in einem steuerlichen Rechtsverhältnis stehen, d.h. wenn sie ein Fahrzeug oder eine Immobilie besitzen, einen Arbeitsvertrag im portugiesischen Hoheitsgebiet haben oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.
"In diesen Fällen muss die Ernennung des Steuervertreters innerhalb von 15 Tagen nach der Verlegung des Wohnsitzes in ein Drittland erfolgen", heißt es in dem Dokument.