Der Erlass, der am 1. April in Kraft tritt, besagt, dass die Zuteilung von Hausärzten an wartende Patienten bei der derzeitigen Kapazität des öffentlichen Sektors eine der dringenden Maßnahmen des Notfallplans für das Gesundheitswesen darstellt.

"Es ist daher notwendig, die Konzepte bezüglich des Zugangs und der Registrierung im Nationalen Gesundheitsdienst zu klären, insbesondere in der primären Gesundheitsversorgung, um sie zu vereinfachen und zu verwalten, mit dem Ziel, die Effizienz und Zugänglichkeit für alle Nutznießer des SNS zu fördern", heißt es in der von der Staatssekretärin für Gesundheitsmanagement, Cristina Vaz Tomé, unterzeichneten Anordnung.

Im Vergleich zum vorherigen Erlass vom 2. Februar 2023 wurde das Alter der Kinder, die bei der Bestellung eines Hausarztes Vorrang haben, von zwei auf 12 Jahre erhöht.

Dem Diplom zufolge erfolgt die Registrierung in der medizinischen Grundversorgung durch die Eintragung des Nutzers in das Nationale Nutzerregister (RNU), das eine einmalige, nationale und endgültige Nummer, die so genannte nationale Nutzernummer (NNU), vergibt.

Die Registrierung erfolgt bei einer Funktionseinheit der jeweiligen lokalen Gesundheitseinheit und erfordert eine aktualisierte Registrierung im nationalen Nutzerregister.

Nutzer, die bei der primären Gesundheitsversorgung registriert sind, haben Anspruch auf ein Familiengesundheitsteam, wobei es drei mögliche Kategorien für die Registrierung gibt: mit Team, ohne Team oder ohne Team nach Wahl.

"Nutzer, die kein Familiengesundheitsteam haben, können jederzeit die Zuweisung eines solchen Teams beantragen", heißt es in der Urkunde.

In Bezug auf die Einschreibung des Nutzers bei einem Hausarzt heißt es in der Verfügung, dass darauf geachtet werden muss, dass die Wartelisten entsprechend den verfügbaren Stellen des Facharztes (Verhältnis Hausarzt/Stelle) integriert werden, damit alle Stellen besetzt werden können.

"Die Eintragung des Nutzers in die Hausarztliste muss unter Einhaltung der geregelten Listenspannen erfolgen und wird entsprechend der Verfügbarkeit von freien Stellen in den Funktionseinheiten der jeweiligen lokalen Gesundheitseinheit, in der er eingetragen ist, durchgeführt."

Ferner heißt es, dass die Eintragung der Nutzer vorrangig am Wohnort erfolgt, so dass sie vorzugsweise mit demselben Hausarzt verbunden sind.

"Unbeschadet der Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes haben Familien mit schwangeren Nutzern oder Nutzern mit Multimorbidität, chronischen Krankheiten oder Kindern bis zu 12 Jahren Vorrang bei der Zuweisung eines Hausarztes", fügt er hinzu.

Der Verordnung zufolge kommen ausländische Einwohner sowie in- und ausländische Nicht-Einwohner, die bei einem Hausarzt gemeldet sind, ohne dass in den letzten fünf Jahren eine ärztliche Konsultation in der medizinischen Grundversorgung nachgewiesen werden konnte, für eine Neuformulierung der Hausarztzuweisung in Frage.

Ferner wird hervorgehoben, dass die sporadischen Kontakte von Nutzern mit einer anderen Einrichtung als derjenigen, in der sie registriert sind, bei der Erstellung der Hausarztlisten nicht berücksichtigt werden.

Etwa 1,5 Millionen Menschen haben keinen Hausarzt.